Werte Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Rothenstein/ Oelknitz nimmt als Förderschwerpunkt am Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2022 bis 2026) teil. In diesem Jahr besteht die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2025 zu beantragen. Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten, müssen bestimmt Kriterien erfüllt sein.
Förderfähig sind prinzipiell:
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Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:
| Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung: |
Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).
| KGS Planungsbüro Helk GmbH, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen |
| Frau Rimek: 036453 / 865-14 bzw. rimek@helk.de |
Das Planungsbüro wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).
Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:
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Hinweis: