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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Dorferneuerung Rothenstein / Oelknitz

Informationen für private Antragsteller

Werte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde Rothenstein/ Oelknitz nimmt als Förderschwerpunkt am Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2022 bis 2026) teil. In diesem Jahr besteht die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2025 zu beantragen. Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt 35 % der Gesamtkosten (Förderobergrenze: 15.000 € Zuwendung). Um als „förderfähiges Objekt“ zu gelten, müssen bestimmt Kriterien erfüllt sein.

Förderfähig sind prinzipiell:

  • historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)
  • ländliche Wohnhäuser sollten vor 1950 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein
  • Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1950, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

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Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“. Dazu zählen z. B.:

  • große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)
  • Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen
  • Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich.

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das Planungsbüro KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 30.06.2024 bei:

KGS Planungsbüro Helk GmbH, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen

Das Planungsbüro wird sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen, eine Vorortberatung vereinbaren und Auskunft zu Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (der Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt voraussichtlich Mitte November). Bei der Vorortberatung erhalten Sie die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare)).

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)
  2. 3 Kostenangebote pro Gewerk
    Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7.500 € (Bruttosumme) betragen!!!
  3. ggf. die Denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)
  4. eine „Bescheinigung in Steuersachen“ - ist beim zuständigen Finanzamt erhältlich
  5. Grundbuchauszug
  6. Eigenmittelnachweis, wenn der Anteil der Eigenmittel größer 10.000,00 € ist
  7. Lageplan
  8. Kurze Beschreibung der Maßnahme
  9. Fotos und Stellungnahme des Planungsbüros

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Hinweis:

  • Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig.
  • Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.