Titel Logo
Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Erneute Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Roda

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Roda von der Gemarkungsgrenze Laasdorf/Zöllnitz bis zur Mündung in die Saale auf Teilen der Gemarkungen Zöllnitz, Rutha, Maua und Göschwitz das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

Im Rahmen der ersten Anhörung wurden zahlreiche Einwendungen vorgebracht, die eine detaillierte fachliche Überprüfung der hydraulischen Berechnung, die der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes zu Grunde liegt, erforderlich machte. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergab einen Korrekturbedarf in der Berechnung und im Ergebnis Abweichungen in der Abgrenzung des festzusetzenden Überschwemmungsgebietes. Da es auch neue Betroffenheiten bzgl. des Überschwemmungsgebietes gibt, ist eine erneute Anhörung erforderlich.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

19.06.2024 bis einschließlich 18.07.2024

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Umweltschutz, Am Anger 26 in 07743 Jena, bitte nach vorheriger Terminabstimmung unter 03641 495275 oder 03641 495288

Montag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Dienstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16.00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18.00 Uhr

Freitag

8:00

-

12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal, Bahnhofstraße 23 in 07768 Kahla, bitte nach vorheriger Terminabstimmung unter 036424 59163

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

15:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

15:00 Uhr

Mittwoch

9:00

-

12:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

14:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist

-

schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

-

mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

nur nach vorheriger Terminabstimmung unter 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienststunden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

vorgebracht werden.

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz  — Jena, den 17.05.2024

Im Auftrag

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4