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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der VG „Südliches Saaletal“ (Saale - Holzland - Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die VG Südliches Saaletal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 1.798.350 € festgesetzt. Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2024 je Einwohner 164,31 €.

§ 5

Zur Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung werden die monatlichen Abschlagszahlungen je angemeldeten Kind auf 650,00 € festgesetzt.

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000,00 € festgesetzt.

§ 7

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar. 2024 in Kraft.

Kahla, den 29.05.2024

VG Südliches Saaletal

(im Original gezeichnet)

Schorcht/Gemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachungsvermerk:

Vorstehende Satzung wurde vom Landratsamt Saale-Holzland-Kreis mit Schreiben vom 29.05.2024 unter Az. A15/902.5824/0080 gewürdigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan der VG Südliches Saaletal für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 10.06.2024 - 26.06.2024 in der VG „Südliches Saaletal“, Kämmerei, Zimmer 305, Bahnhofstr. 23, Kahla, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, bis zur Entlastung des VG-Vorsitzenden, Beigeordneten und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, in den Diensträumen der Kämmerei der VG „Südliches Saaletal“.