Jegliche Art von Anpflanzungen (z.B. Bäume, Sträucher, Hecken) auf Grundstücken dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Durch das Hineinwachsen von Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum können die Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden und sich Verletzungsgefahren für Fußgänger, Radfahrer sowie Beschädigungen an Fahrzeugen ergeben. Zudem können Verkehrszeichen verdeckt werden. Die Anpflanzungen müssen daher regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Es gilt folgende Faustregel:
Bäume, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sollen über dem Gehweg bis in einer Höhe von ca. 2,50 Metern und über der Fahrbahn bis in einer Höhe von ca. 4,50 Metern freigeschnitten sein.
Sträucher und Hecken dürfen grundsätzlich nicht in öffentliche Verkehrsfläche hineinwachsen.
Ihr Ordnungsamt