Die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter aus gegebenem Anlass auf ihre gesetzlichen Pflichten gemäß dem Thüringer Gesetz zum Schutz vor Tiergefahren (ThürTierGefG) sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ hin. Insbesondere die nachstehende Aufzählung soll dem betroffenen Personenkreis nochmals ins Bewusstsein gerückt werden:
| 1. | Anlein- und Aufsichtspflicht: |
Grundsätzlich sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt wird. Es ist untersagt Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen. Außerhalb des befriedeten Besitztums ist jederzeit sicherzustellen, dass vom Hund keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Belästigung oder Gefährdung anderer erfolgt. Im Falle von Unsicherheiten an einer der beiden Enden der Leine ist ein Hundetraining mit professioneller Betreuung empfehlenswert!
Auf innerörtlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in innerörtlichen Anlagen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen sind Hunde stets an einer reißfesten Leine zu führen. Damit keine Gefahr von Hunden ausgehen kann, darf die Laufleine eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten. Die Person, die den Hund führt, muss in körperlicher und geistiger Konstitution und stets in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Im Zweifel muss der Hund einen Maulkorb tragen.
Wichtiger Hinweis: Kinder sind in der Regel nicht in der Lage, die notwendige Kontrolle über einen Hund auszuüben. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder - insbesondere jüngeren Alters - für die Führung eines Hundes ungeeignet sind. Die Verantwortung liegt stets bei einer geeigneten, einsichtsfähigen und aufsichtspflichtigen Person.
| 2. | Beseitigung von Hundekot: |
Hundekot auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen ist unverzüglich zu beseitigen. Hierzu sind geeignete Mittel mitzuführen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
| 3. | Rücksichtnahme und Verantwortung: |
Bitte beachten Sie, dass Hundehalter jederzeit die volle Verantwortung für ihr Tier tragen - auch gegenüber Dritten. Ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang mit Mitmenschen, Natur und Tier gehört zu einem harmonischen Miteinander in unserer Gemeinschaft.
Ihr Ordnungsamt