wir weisen darauf hin, dass das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen, Teichen und Quellen erlassen hat. Diese untersagt mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Teiche und Quellen) zum Zwecke der Bewässerung mittels Pumpen oder durch Schöpfen mit Handgefäßen (Gemeingebrauch) Dies gilt auch für Brunnen.
Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z.B. Rasenplätze) mit wasserrechtlicher Erlaubnis dürfen in den Abend- bzw. Nachtstunden (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) beregnet werden. Diese Allgemeinverfügung trat mit Bekanntgabe im Amtsblatt 05/2025 des Saale-Holzland-Kreises (am 31.05.25) in Kraft. Der vollständige Wortlaut mit Begründung ist über den Internetauftritt des SHK einsehbar.
Wir weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Einzelfall mit Geldbuße geahndet werden kann.