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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 7/2026
Nichtamtlicher Teil
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13. SGB II-Änderungsgesetz tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft

 

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde geändert, um das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung neu auszubalancieren und das System gerechter und zukunftsfester zu machen. Ziel ist und bleibt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen. Die Änderungen zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung zu stärken.

Die wesentlichen Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Damit wird die Zukunftsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bleibt Ausdruck gelebter Solidarität in unserer Gesellschaft: Wer sich in einer schwierigen Lebenslage befindet und Hilfe braucht, kann sich auf die Unterstützung verlassen. Wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.

Mit dem Gesetz wird die Vermittlung in Arbeit gestärkt, können Menschen gezielter unterstützt werden, und erhalten die Jobcenter mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern.

Mit den Änderungen werden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten noch klarer als bisher geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Inhalte:

  • Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“
  • Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
  • Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
  • Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
  • Verbindliche Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch
  • Höhere Verbindlichkeit beim Kooperationsplan
  • Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender (§ 16e SGB II)
  • Konsequentere Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen
  • Wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung - mit Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen
  • Wirkungsvollere und praxistauglichere Ausgestaltung der Regelung bei Arbeitsverweigerung
  • Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen, Kopplung der Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter
  • Deckelung der Wohnkosten schon in der Karenzzeit
  • Berücksichtigung einer örtlich festgelegten Mietpreisbremse
  • Möglichkeit, eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen
  • Regelungen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
  • Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers zur Stärkung des Prinzips „Arbeit statt Leistungsbezug“
  • Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen in der Arbeitsförderung des SGB III
  • Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien

Weitere Informationen stehen zur Verfügung auf der Seite des BMAS:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html

sowie auf der Seite der Servicestelle SGBII:

https://www.sgb2.info/DE/Praxisblick/Grundsicherung/grundsicherung.html

13. Änderungsgesetz SGBII -

Wichtige Änderungen bei der Hilfe für Arbeitslose

Sie haben vielleicht bereits in der Zeitung davon gelesen: Die Bundesregierung hat einen Plan beschlossen, um die Hilfe für Arbeitslose zu verbessern. Dieser Plan soll einen gerechten Umgang mit den Menschen gewährleisten, welche die Hilfe der Jobcenter benötigen. Das Ziel ist es, dass Menschen wieder Arbeit finden.

Die Geldleistung, die bisher "Bürgergeld" genannt wurde, heißt jetzt "Grundsicherungsgeld". Der Name "Bürgergeld" wird nicht mehr verwendet.

Was bedeutet das für Sie?

Für die Menschen, die diese Geldleistung erhalten, ändert sich nichts. Sie bekommen weiterhin die gleiche Unterstützung. Sie müssen nicht erneut einen Erstantrag auf Grundsicherung stellen, wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten.

Was ändert sich?

Die wichtigsten Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

Wir helfen Ihnen besser: Wir unterstützen Sie gezielter, um wieder Arbeit zu finden.

Klare Regeln: Alles wird einfacher und verständlicher, damit wir alle wissen, was wir tun müssen.

Neuer Name für die Geldleistung: Wir nennen die Geldleistung jetzt "Grundsicherungsgeld", um klarer zu machen, wofür es ist.

Eltern kommen früher zurück in die Arbeit: Wir helfen Eltern, früher wieder Arbeit zu finden.

Einladung zu einem Gespräch: Wir laden Sie zu einem Gespräch ein, damit wir gemeinsam einen Plan machen können.

Wir arbeiten gemeinsam: Wir machen einen Plan, den wir gemeinsam umsetzen.

Wenn Sie nicht mitmachen, gibt es Konsequenzen: Wenn Sie nicht tun, was Sie tun müssen, müssen wir entsprechend reagieren.

Wir helfen Ihnen, eine Wohnung zu finden: Wir helfen Ihnen, eine Wohnung zu finden, die Sie sich leisten können.

Wir passen uns an die lokalen Preise an: Wir berücksichtigen die Preise in Ihrem Wohnort, wenn es um die Wohnung geht.

Viele Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Grundsicherung lesen Sie hier nach:

https://www.sgb2.info/DE/Service/Publikationen/Informationen-zur-Grundsicherung/grundsicherung-faq-art.html

Mehr Informationen zur Grundsicherung Sie hier:

https://www.sgb2.info/DE/Praxisblick/Grundsicherung/grundsicherung.html

Neue Regeln für die Grundsicherung:

Was sich für Arbeitsuchende ändert

Ab dem 1. Juli 2026 treten wichtige Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung beschlossen, um das System gerechter und zukunftsfester zu machen.

Die Grundsicherung bleibt ein wichtiger Teil des Sozialstaats und soll Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Wer arbeiten kann, muss jedoch daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Vermittlung, Mitwirkung und individuelle Unterstützung zu stärken.

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Umbenennung der Geldleistung "Bürgergeld" in "Grundsicherungsgeld"
  • Die Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
  • Die frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
  • Die höhere Verbindlichkeit beim Kooperationsplan
  • Die konsequentere Leistungsminderung bei Pflichtverletzungen

Die Jobcenter erhalten mehr Möglichkeiten, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern. Die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten werden noch klarer geregelt, um Verlässlichkeit und Fairness zu gewährleisten.

Were mehr über die Änderungen erfahren möchten, kann sich auf den Seiten des BMAS und der Servicestelle SGBII informieren:

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html

https://www.sgb2.info/DE/Praxisblick/Grundsicherung/grundsicherung.html

Das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis informiert gerne über die Änderungen und steht seinen Kundinnen und Kunden für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Gern können hierzu die digitalen Möglichkeiten genutzt werden über:

https://www.jobcentershk.de/