Information an alle Veranstalter, die Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft (VG) „Südliches Saaletal“ planen und durchführen:
Ab sofort muss für Veranstaltungen, die über 22:00 Uhr hinausgehen, kein Antrag auf Sperrzeitverkürzung mehr beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises gestellt werden.
Die Anzeige der Veranstaltung gemäß § 42 Ordnungsbehördengesetz muss weiterhin beim Ordnungsamt der VG „Südliches Saaletal“ erfolgen.
Ab sofort ist hierfür das neue Formular „Veranstaltungsanzeige“ zu verwenden. Dieses ist auf der Internetseite der VG „Südliches Saaletal“ unter dem Menüpunkt Formulare hinterlegt.
Ihr Ordnungsamt