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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmölln

Friedhofsgebührensatzung

für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmölln

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schmölln hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 29.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

Für den Friedhof in Schmölln gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 25 Jahre.

2.

für Urnenbestattungen 20 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger

Schmölln, 29.12.25 Siegel

S. Partschefeld

Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates

E. Weise

Mitglied des Gemeindekirchenrates

Genehmigungsvermerke:   

1. Kreiskirchenamt Gera 

Gera, 10.04.2026 Siegel

Strauß

Amtsleiterin/Amtsleiter

2. Landratsamt Saale-Holzland-Kreis 

Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmölln vom 29.12.2025 wird hiermit genehmigt.

Eisenberg, 28.04.26 Siegel

Franke

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmölln am 29.12.2025 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Schmölln wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 10.04.2026 unter dem Aktenzeichen 17/51 K330 / 331 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am 27.04.2026 die erforderliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Schmölln wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Schmölln, 24.06.2026 Siegel

S. Partschefeld

Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates