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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Information zur Bekanntmachung der Anhörung der Einwohnerschaft der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften „Südliches Saaletal“

zum

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (DS 7/8231)

In Artikel 1 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Saale-Holzland-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 6 ThürGNGG 2024:

-

Die Gemeinde Unterbodnitz wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Hügelland/Täler“ ausgegliedert.

-

Die Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ wird um die Gemeinde Unterbodnitz erweitert.

Die Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal““ haben in der Zeit vom

14. August 2023 bis 15. September 2023

die Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“: Gemeinden Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla, Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelshain, Kleineutersdorf, Laasdorf, Lindig, Milda, Reinstädt, Rothenstein, Schöps, Seitenroda, Sulza, Zöllnitz und Stadt Orlamünde.

Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:

Frage 1:

Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 2:

Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?

Frage 3:

Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 4:

Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 5:

Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre?

(Anmerkung: siehe Artikel 3 des Gesetzentwurfs)

Stellungnahmen sind schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens, A15/0006:0005, an das

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Kommunalaufsicht

Im Schloss

07607 Eisenberg

zu richten. Den Stellungnahmen sind das Formblatt zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBetdokG) und die Einwilligung zur Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG an den Thüringer Landtag beizufügen.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 (Posteingang beim Landratsamt) eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die Unterlagen können in der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla im Raum 217 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch

9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung der Anhörung der Einwohnerschaft mit den Orten der Auslegung in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ erfolgt an den jeweiligen Verkündungstafeln der Gemeinden.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des ThürBeteildokG“ hingewiesen. Die Anlagen mit den erforderlichen Formblättern 2a, 2b sowie 2c sind Bestandteil der Bekanntmachung der Gemeinden.

Eisenberg, 26.07.2023

gez. Franke

Amtsleiterin