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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Unterbodnitz

Friedhöfe der Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund des § 51 Abs. 2 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228) in seiner Sitzung am 19.09.2025 für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz in Unterbodnitz und Magersdorf beschlossen:

Zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Für die Urnengemeinschaftsgrabanlage

wird gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 FriedhG festgelegt, dass zusätzlich zu den Vor- und Familiennamen auch das Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten zu vermerken sind.

Unterbodnitz, 24.07.2025

M. Serbe

GKR-Vorsitzender bzw. geschäftsführendes Mitglied GKR