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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Unterbodnitz

Friedhofsgebührensatzung

der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz

für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf

Der Gemeindekirchenrat der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 09.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Ruhefristen

Für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf gelten folgende Ruhefristen:

1.

für Erdbestattungen 25 Jahre,

2.

für Urnenbestattungen 15 Jahre.

§ 2

Gebühren

(1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.

(2) Tarife:

1.

Grabberechtigungsgebühren

Euro

Erwerb des Nutzungsrechts

entsprechend der Zuordnung

im Gesamtplan jeweils

pro Jahr der Nutzung

1.1

Erdgrabstätten

1.1.1

Erdwahlgrabstätten

1.1.1.1

Erdwahlgrabstätte, 1 Grabstelle

(1 Sarg und bis zu 2 Urnen)

6,00

1.1.2

Erdreihengrabstätten

1.1.2.1

Erdreihengrabstätte

(1 Sarg)

6,00

1.2

Urnengrabstätten

1.2.1

Urnenwahlgrabstätten

1.2.1.1

Urnenwahlgrabstätte

mit 2 Grabstellen

(bis zu 2 Urnen)

18,00

1.2.2

Urnenreihengrabstätten

1.2.2.1

Urnenreihengrabstätten

(eine Grabstelle)

9,00

1.2.3

Grabstelle in

Urnengemeinschaftsgrabstätten

auf die Dauer der Ruhezeit

einschließlich Anlage, Gestaltung,

Instandhaltung und Pflege

durch den Friedhofsträger,

sowie Namensnennung; pro Jahr

(Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Die Kosten für die Namensnennung

werden nach Ausführung

ohne Aufschlag an den

Nutzungsberechtigten

weiter berechnet.)

32,00

1.3

Reservierungen / Verlängerungen

1.3.1

Reservierung

Wird ein Nutzungsrecht an einer

Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche

Anmeldung einer Bestattung

vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG),

wird ab dem Zeitpunkt der

Nutzungsrechtsvergabe die jährliche

Grabberechtigungsgebühr nach den

Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.

1.3.2

Verlängerung

Ist bei Bestattungen auf einer

Erd- oder Urnenwahlgrabstätte,

an der bereits ein Nutzungsrecht

besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist

die Verlängerung des

Nutzungsrechtes erforderlich, wird

für die Verlängerungszeiträume,

die ganze abgeschlossene Jahre

umfassen, die jährliche

Grabberechtigungsgebühr nach den

Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1

sowie für Verlängerungszeiträume,

die weniger als ganze Jahre

umfassen,für jeden

abgeschlossenen Monat

ein Zwölftel der jährlichen

Grabberechtigungsgebühr

nach den Tarifstellen

gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.

2.

Friedhofsunterhaltungsgebühr

(je Jahr und je Grabstelle,

für die ein Nutzungsrecht besteht)

23,00

3.

Verwaltungsgebühren

3.1

Zulassung von Gewerbetreibenden

(Steinmetze, Bestatter,

Gartenbaubetriebe, Fotografen)

3.1.1

Zulassung von Gewerbetreibenden

einmalig / für 1 Jahr

20,00

3.1.2

Zulassung von Gewerbetreibenden

für 3 Jahre

50,00

3.1.3

Ablehnung / Rücknahme / Widerruf

einer Zulassung (auch Widerruf

einer Zulassung für Rednerinnen

und Redner gemäß § 19 Absatz 3

Satz 4 FriedhG); pro Vorgang

30,00

3.2

Bearbeitung Antrag auf

Ausgrabung / Umbettung;

pro Vorgang

65,00

(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).

§ 3

Gewerbliche Leistungen

Für nicht in dieser Gebührensatzung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.

§ 4

Inkrafttreten

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.07.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührensatzung außer Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.

Friedhofsträger:

Unterbodnitz, 09.04.25 — Siegel

M. Serbe

Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates

Karin Virgils

Mitglied des Gemeindekirchenrates

Genehmigungsvermerke:

1. Kreiskirchenamt Gera

Gera, 13.05.2025 —  Siegel

Strauß

Amtsleiterin/Amtsleiter

2. Landratsamt/Landesverwaltungsamt ...

Die genehmigte Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf vom 09.04.2025 wird hiermit genehmigt.

02.07.2025  — Siegel

Franke

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Ausfertigung:

Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchgemeinde Unterbodnitz am 09.04.2025 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf wurde dem Kreiskirchenamt Gera als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 13.05.2025 unter dem Aktenzeichen 17/105 K330 vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich die Friedhöfe befinden, hat am 02.07.2025 die erforderliche Genehmigung erteilt.

Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchgemeinde Unterbodnitz für die Friedhöfe in Unterbodnitz und Magersdorf wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Unterbodnitz, 24.07.2025  — Siegel

M. Serbe

Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates