In der
| Gemeinde | Orlamünde | |
| Gemarkung | Orlamünde | Flur 3 |
| Flurstück | 1660/1 | (an der Straße von 07768 Orlamünde nach Winzerla) |
wurde eine
| Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
| Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten von Montag bis Freitag
| vom | 17.08.2026 bis 16.09.2026 |
| in der Zeit von | |
| 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| in den Räumen der: | |
| Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Roland Wuttke |
| Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur |
| Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena |
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Roland Wuttke, Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Jena, den 08.08.2026
gez. Roland Wuttke - ÖbVI
Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auch unter
www.vermessung-wuttke.de veröffentlicht.