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Amtsblatt Verwaltungsgemeinschaft "Südliches Saaletal"
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Orlamünde

Gemarkung

Orlamünde

Flur 3

Flurstück

1660/1

(an der Straße von 07768 Orlamünde

nach Winzerla)

wurde eine

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten von Montag bis Freitag

vom

17.08.2026 bis 16.09.2026

in der Zeit von

8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

in den Räumen der:

Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Roland Wuttke

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Roland Wuttke, Heinrich-Heine-Straße 1, 07749 Jena, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Jena, den 08.08.2026

gez. Roland Wuttke - ÖbVI

Die Bekanntgabe der Offenlegung ist auch unter

www.vermessung-wuttke.de veröffentlicht.