Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zimmritz am Mittwoch, den 18.10.2023 um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Zimmritz ergeht hiermit an alle Eigentümer, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Zimmritz gehören, und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die recht herzliche Einladung.
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossenschaft vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an den Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen (bei Änderung der Besitzverhältnisse) dem Jagdvorsteher die Grundbuchauszüge unaufgefordert vorzulegen.
Tagesordnung:
| 1. | Vorstellung neues Jagdpachtvertrag |
| 2. | Diskussion |
| 3. | Abstimmung |
Zimmritz, den 05.09.2023
Der Jagdvorsteher