Aufgrund der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) erlässt die VG Südliches Saaletal folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben | im Jahr 2025 | mit 7.804.600,00 € |
|
| im Jahr 2026 | mit 7.248.400,00 € |
| und im Vermögenshaushalt | |||
| in den Einnahmen | ||
| und Ausgaben | im Jahr 2025 | mit 111.300,00 € |
|
| im Jahr 2026 | mit 282.400,00 € |
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 82.000 € festgesetzt.
§4
Der nicht gedeckte Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird im Jahr 2025 auf 1.840.300,00 € und im Jahr 2026 auf 1.899.300,00 € festgesetzt.
Damit beträgt die Festsetzung der Verwaltungsumlage für das Haushaltsjahr 2025 je Einwohner 164,40 € und für das Haushaltsjahr 2026 je Einwohner 168,96 €.
§5
Zur Finanzierung der ungedeckten Betriebskosten der Kindertageseinrichtung werden die monatlichen Abschlagszahlungen je angemeldeten Kind im Jahr 2025 auf 645,52 € und im Jahr 2026 auf 675,70 € festgesetzt.
§6
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
— im Jahr 2025 auf 1.300.000,00 €
— im Jahr 2026 auf 1.205.000,00 € festgesetzt.
§7
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Kahla, den 01.09.2025
VG Südliches Saaletal
Schorcht — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzender