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Saalfelder Höhen Panorama
Ausgabe 10/2023
Wichtiges auf einen Blick
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Die Stadt Saalfeld/Saale bittet Haltverbote zu beachten

In der Vergangenheit kam es wieder häufiger vor, dass die Entsorgungsunternehmen Wertstoffe und Restmüll nicht abfahren konnten, weil unzulässig abgeparkte Fahrzeuge die Zufahrt behindert haben.

Aus diesem Grund bittet das Ordnungsamt die Verkehrsteilnehmer darum, die bestehenden Haltverbote zu beachten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken über die durch eine Beschilderung gekennzeichneten Bereiche hinaus auch bis zu fünf Meter vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen, in scharfen Kurven und an engen Stellen, d. h. wenn die verbleibende Restbreite weniger als drei Meter beträgt, unzulässig ist.

Unzulässiges Parken an engen Stellen und in Abbiegeradien behindert nicht nur die stadttechnische Ver- und Entsorgung. Es stellt auch den Winterdienst vor Probleme und es kann lebenswichtige Minuten kosten, wenn die die Fahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr im Einsatz behindert werden.