Rechtzeitig Gefahren zu erkennen und die Inhaber der Grabstätten darauf hinzuweisen, diese zu beheben, ist Ziel dieser jährlich durchzuführenden Überprüfung.
Hierzu sind die Träger der Friedhöfe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen gemäß Unfallverhütungsvorschrift einmal im Jahr verpflichtet.
Zu diesem Zweck untersucht ein sachkundiger Vertreter der Deutschen Naturstein Akademie (DENAK) unter Anwendung entsprechender Prüftechnik mit nachweisbaren Messergebnissen die Grabsteine nach der Frostperiode auf ihre Standsicherheit.
Geprüft werden die Grabsteine auf den Friedhöfen Saalfeld, Gorndorf, Graba, Köditz, Obernitz, Dittersdorf, Knobelsdorf, Reschwitz, Unterwirbach, Wittmannsgereuth, Reichmannsdorf, Schmiedefeld und Taubenbach.
Prüfzeitraum: 22. Kalenderwoche (30.05. bis 02.06.2023)
Die zeitliche Einordnung, in welcher Reihenfolge die Friedhöfe geprüft werden, obliegt dem Prüfer.
Grabinhaber, die während der Prüfung anwesend sein möchten, werden gebeten, Ihr Interesse bis zum 17.05.2023 der Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale mitzuteilen.
(E-Mail: friedhof@stadt-saalfeld.de oder Tel.-Nr. 03671/516085)
Friedhofsverwaltung
Saalfeld/Saale