| Reschwitz 25.05. - 02.06.2023 |
Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunternehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fäkalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab.Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.
Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2022 entnehmen Sie auch unserer Homepage: http://www.zwa-slf-ru.de/service/entsorgungstermine
Witterungsbedingte Änderungen behalten wir uns vor.
Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Vereinbarung eines gesonderten Temins für die letzte Entleerung.
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch für zusätzlich notwendige Entsorgungen.
Grundstückseigentümer mit einer vollbiologischen Kläranlage müssen die in Absprache mit der Wartungsfirma notwendige Leerung ebenfalls bei uns gesondert anmelden.
Stausberg
Geschäftsleiter