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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Verwaltungskostensatzung_2022

Satzung

der Stadt Saalburg-Ebersdorf zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis (Verwaltungskostensatzung)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), und der §§ 1, 2, 10 und 11 Absatz 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf am 6. Dezember 2022 die nachstehende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

(1) Die Stadt Saalburg-Ebersdorf erhebt als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse eines Einzelnen vorgenommen werden, Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen).

(2) Anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis für anwendbar erklärt.

(3) Soweit in Gebührensatzungen der Stadt Saalburg-Ebersdorf für einzelne Amtshandlungen besondere Gebührentatbestände und gesonderte Gebühren vorgesehen sind, bleiben diese Regelungen von Absatz 2 unberührt.

§ 2

Übergangsregelung; Inkrafttreten/ Außerkrafttreten

(1) Auf Verwaltungsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurden, aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen dieser Satzung anzuwenden.

(2) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungskostensatzung der Stadt Saalburg-Ebersdorfer und das Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Saalburg-Ebersdorf vom 1. September 2003 außer Kraft.

Ausgefertigt am: 16.01.2022

C. Hahn

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und die Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Die vorstehende Änderungssatzung wurde im Amts-und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf Nr. 01/23 am 28.01.2023 bekannt gemacht.