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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung 2024

Haushaltssatzung

der Stadt Saalburg - Ebersdorf

Landkreis Saale - Orla

für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Saalburg-Ebersdorf folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer:

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer:

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

2.000.000 €

festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Saalburg-Ebersdorf, 11.01.2024

Carsten Hahn

Bürgermeister  —  (Siegel)

Die vorstehend veröffentlichte Haushaltssatzung 2024 der Stadt Saalburg-Ebersdorf wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale - Orla - Kreis zur Prüfung vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung erfolgte mit Schreiben vom 10.01.2024.

Bekanntmachung:

Der vollständige Haushalt 2024 mit allen Anlagen liegt während der üblichen Dienststunden vom 12.01.2024 - 31.01.2024 in der Stadtverwaltung Saalburg - Ebersdorf, Parkstraße 1 in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.