Auf der Grundlage der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Saalburg-Ebersdorf folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.330.950 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.688.850 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer: | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
2.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Saalburg-Ebersdorf, 11.01.2024
Carsten Hahn
Bürgermeister — (Siegel)
Die vorstehend veröffentlichte Haushaltssatzung 2024 der Stadt Saalburg-Ebersdorf wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Saale - Orla - Kreis zur Prüfung vorgelegt. Die rechtsaufsichtliche Behandlung der Haushaltssatzung erfolgte mit Schreiben vom 10.01.2024.
Bekanntmachung:
Der vollständige Haushalt 2024 mit allen Anlagen liegt während der üblichen Dienststunden vom 12.01.2024 - 31.01.2024 in der Stadtverwaltung Saalburg - Ebersdorf, Parkstraße 1 in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.