Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihrer Grundsteuer unbedingt das vollständige Kassenzeichen der Stadtverwaltung an, für das Sie die Zahlung leisten.
Aufgrund der neuen Grundsteuerreform wurden teilweise neue Kassenzeichen vergeben. In einigen Fällen verfügen Familien nun über mehrere Kassenzeichen. Ohne die korrekte Angabe ist eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zu den jeweiligen Personenkonten in der Stadtkasse nur schwer möglich.
Zur Vereinfachung empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Mit Ihrer Einverständniserklärung werden die fälligen Beträge automatisch und termingerecht eingezogen. Das vermeidet Rückfragen, Mahnungen und Fehlbuchungen.
Für weitere Informationen oder zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung der Stadtverwaltung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.