das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf weist dringend darauf hin, dass Hundehaufen unverzüglich zu entfernen sind.
Laut § 11 Abs. 5 der ordnungsbehördlichen Verordnung sind Sie als Hundehalter dazu verpflichtet. Leider kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt vor, dass die Hinterlassenschaften der Hunde liegen gelassen werden. Dies beeinträchtigt nicht nur den städtischen Bauhof bei Pflegearbeiten, sondern ist auch für andere Mitbürger sehr unangenehm.
Wir weisen Sie daher höflich darauf hin, dies zu unterlassen. Widerrechtliches Handeln kann nach § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße geahndet werden.
Herzlichen Dank für Ihre Berücksichtigung und die Umsetzung.