Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Saalburg-Ebersdorf darauf hin, dass es in Ebersdorf wiederholt vorkommt, dass leere Glasflaschen und Altglas neben den Wertstoffcontainern abgestellt werden, insbesondere wenn diese bereits voll sind. Dieses Verhalten ist nicht zulässig und beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Ortsteils erheblich.
Bitte beachten Sie:
Das Abstellen von Glas und Flaschen außerhalb der Container ist gemäß § 6 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) strengstens untersagt. Der mit der Entsorgung beauftragte Dienstleister nimmt neben den Containern abgestelltes Glas, nicht mit. Diese Abfälle bleiben liegen und müssen letztlich durch den städtischen Bauhof entsorgt werden, was vermeidbare Kosten und zusätzlichen Aufwand verursacht.
Sind die Glascontainer in Ebersdorf voll, nutzen Sie bitte die weiteren Glascontainer in der Krankenhausstraße oder entsorgen Sie Ihr Altglas zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Ordnungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass widerrechtliches Handeln gemäß § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis und Mithilfe, damit unsere Ortsteile sauber und ordentlich bleiben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!