Auf der Grundlage der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415) erlässt die Stadt Saalburg-Ebersdorf folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2023:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 8.631.950 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.739.100 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer: | ||
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer: | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.400.000 €
festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Saalburg-Ebersdorf, 22.03.2023
Carsten Hahn
Bürgermeister — (Siegel)