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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Schöffenwahl

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Die Vorschlagsliste der Stadt Saalburg-Ebersdorf zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit

vom

05.06.2023 bis 09.06.2023

in der

Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf, Parkstr. 1, Hauptamt

07929 Saalburg-Ebersdorf

während der üblichen Dienstzeiten der Stadt Saalburg-Ebersdorf

Die

9.00 -12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Do

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Fr

9.00 -12.00 Uhr

auf.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 16.06.2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Saalburg-Ebersdorf während der üblichen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf Parkstr. 1 Hauptamt 07929 Saalburg-Ebersdorf erhoben werden.

Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfahrensgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Saalburg-Ebersdorf, d. 22.05.2023

C. Hahn

Bürgermeister