in der
| Gemeinde | Gemarkung |
| Saalburg-Ebersdorf | Friesau |
| Flur | Flurstück(e) |
| 1 | 10 |
wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer
- | Grenzwiederherstellung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) vorgenommen. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen.
Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
| vom | 31.07.2023 bis 28.08.2023 |
| in der Zeit von | 8.00 - 16.00 Uhr (Dienstag - Donnerstag) |
| in den Räumen der | Vermessungsstelle Dipl.-Ing.(FH) Dieter Seidel |
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| Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur |
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| Beunten 13 in 07922 TANNA |
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| Internet: www.vb-seidel.de |
oder in den Räumen der Stadt Saalburg-Ebersdorf, Verwaltung, Parkstraße 1 in 07929 Saalburg-Ebersdorf
| in der Zeit von | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr | Dienstag |
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| 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr | Donnerstag |
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| 09.00 bis 12.00 Uhr | Freitag |
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Dipl.-Ing. (FH) Dieter Seidel, Beunten 13, 07922 Tanna schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Tanna, 06.07.2023
Dieter Seidel
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur