TOP 1 Beschluss zur Beauftragung Schwall + Mayer - Baumaßnahme Asphaltierung Stichstraße Zufahrt zu den Anwesen 6a,6b und 7a
Beschlussnummer: 5/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt die Vergabe der Asphaltierung der Stichstraße zu den Anwesen 6a, 6b und 7a an die Firma Schwall+Mayer Hochbau und Tiefbau GmbH, Zum Mühlenberg 9, 07806 Neustadt (Orla) mit einem Kostenanteil von 35.607,22 € (brutto). Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung einer zugehörigen Nachtragsvereinbarung beauftragt.
| Abstimmungsergebnis | ||
| Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17 | ||
| davon anwesend: 13 | Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 |
| Stimmenthaltungen: 0 | ||
TOP 2 Beschluss zur Beauftragung Schwall + Mayer (6. Nachtrag) - Baumaßnahme Krankenhausstraße
Beschlussnummer 6/24-29 SR:
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt die Vergabe des 6. Nachtrages an die Firma Schwall+Mayer Hochbau und Tiefbau GmbH, Zum Mühlenberg 9, 07806 Neustadt (Orla) mit einem Kostenanteil von 21.174,18 € (brutto). Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der zugehörigen Nachtragsvereinbarung beauftragt.
| Abstimmungsergebnis | ||
| Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17 | ||
| davon anwesend: 13 | Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 |
| Stimmenthaltungen: 1 | ||
TOP 3 Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 54/23-SR- Satzungsbeschluss „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ Zoppoten
Beschlussnummer 7/24-29 SR:
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt, den Satzungsbeschluss über den vorzeitigen Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Obere Biere" Zoppoten mit der Nr. 54 / 23 - SR aufzuheben.
| Abstimmungsergebnis | ||
| Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17 | ||
| davon anwesend: 13 | Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 |
| Stimmenthaltungen: 1 | ||
TOP 4 Beschluss zur Billigung und Auslegung des überarbeiteten Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ Zoppoten vom 31. Mai 2024
Beschlussnummer: 8/24-29 SR
Auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der überarbeitete Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ Stadt Saalburg-Ebersdorf, OT Zoppoten - bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) - sowie dessen Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen
(Anlage 1 - Flurstücksübersicht, Anlage 2 - Anonymisierte Bebauung,
Anlage 3 - Brandschutzkonzept,
Anlage 4 - FFH-Erheblichkeitsabschätzung,
Anlage 5 - Tabelle zur Übersicht der an Waldflächen angrenzenden bebauten Flurstücke ohne Einhaltung des 30 m Abstandes Plankarte des B-Plangebietes mit den betroffenen Flurstücken und Abstandsmaßen,
Anlage 6 - Vollzugskonzept vom 31.05.2024,
Anlage 7 - Zustimmungserklärungen der Waldeigentümer,
Anlage 8 - Prüfbericht Trinkwasserbrunnen vom 17.08.2023 und die
Anlage 9 - Kurzdokumentation Grundwassererschließung Zoppoten vom 20. August 1990) in der Fassung vom 31. Mai 2024 in der vorliegenden Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ Stadt Saalburg-Ebersdorf, OT Zoppoten - bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textlichen Festsetzungen (Teil B) - sowie dessen Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen (Anlage 1 - Flurstücksübersicht,
Anlage 2 - Anonymisierte Bebauung,
Anlage 3 - Brandschutzkonzept,
Anlage 4 - FFH-Erheblichkeitsabschätzung,
Anlage 5 - Tabelle zur Übersicht der an Waldflächen angrenzenden bebauten Flurstücke ohne Einhaltung des 30 m Abstandes Plankarte des B-Plangebietes mit den betroffenen Flurstücken und Abstandsmaßen, Anlage 6 - Vollzugskonzept vom 31.05.2024,
Anlage 7 - Zustimmungserklärungen der Waldeigentümer,
Anlage 8 - Prüfbericht Trinkwasserbrunnen vom 17.08.2023 und die
Anlage 9 - Kurzdokumentation Grundwassererschließung Zoppoten vom 20. August 1990) in der Fassung vom 31. Mai 2024 sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 9. August 2024 in der
Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf,
Parkstraße 1
07929 Saalburg-Ebersdorf,
während der Sprechzeiten
| Montag: | 8.00 - 12.00 und 13.00 -16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | nach Vereinbarung (Tel. 036651 /381 0 bzw. 381 20) |
| Donnerstag: | 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Einsicht in die Planunterlagen genommen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zugleich erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Der Beschluss ist mit dem Hinweis ortsüblich bekannt zu machen, dass eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. (4) BauGB durchgeführt wird. Der vorliegende Umweltbericht legt die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes zum gegenwärtigen Planungsstand dar.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
| Abstimmungsergebnis | ||
| Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17 | ||
| davon anwesend: 13 | Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 |
| Stimmenthaltungen: 1 | ||