Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 5/2024
Nichtamtlicher Teil
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Information für Hundehalter
Alle über 4 Monate alten Hunde sind laut Hundesteuersatzung in der Stadt Saalburg anzumelden. Sollte dies nicht erfolgen, erfolgt gemäß HST-Satzung, § 12 Ahndung mit einer Geldstrafe.
Team der Kämmerei