Bei strahlendem Sonnenschein und sommerlich heißen Temperaturen fand am gestrigen Samstag die diesjährige Sommerwanderung der Stadt Saalburg-Ebersdorf statt - in diesem Jahr nicht zu Fuß, sondern zu Wasser. Über 30 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich pünktlich um 13 Uhr am SEZ Kloster ein, um gemeinsam eine außergewöhnliche Kanutour auf dem Bleilochstausee zu unternehmen.
Nach einer herzlichen Begrüßung durch das Organisationsteam aus Stadtverwaltung und SEZ Mitarbeitern wurden die Teilnehmenden in drei Gruppen aufgeteilt. Silke, Max und Robert - engagierte Mitarbeitende des SEZ Kloster - übernahmen jeweils die Leitung und Steuerung eines Großraumkanadiers. Mit viel Fachkenntnis wiesen sie ihre paddelnden Teams ein, statteten sie mit Schwimmwesten und Paddeln aus, und schon bald hieß es: Leinen los!
Ziel war die sogenannte „Klosterplatte“, die größte Wasserfläche des Bleilochstausees. Vorher sorgten die oberhalb der Wasserlinie liegenden Steinrosen im Wetteratal für Staunen - viele Teilnehmer hatten diese bizarren Felsformationen noch nie zuvor gesehen. Die erstaunten - „Aaahs“ und „Ooohs“ - hallten über das Wasser.
Entlang des malerischen Ufers paddelten die Gruppen mit vereinten Kräften weiter. Bei einer kurzen Pause kurz vor der Staumauer zeigte Robert Müller, der Leiter des SEZ´s, die tiefste Stelle des Sees. Mit rund 60 Metern Tiefe ein beeindruckender Anblick, der für neugierige Nachfragen sorgte.
An der Staumauer gab es weitere spannende Informationen zur Geschichte, zum Bau und zur Nutzung des imposanten Bauwerks. Mittlerweile geübt in der „Inselbildung“ - dem Zusammenbinden aller drei Kanus - genoss die Gruppe eine weitere wohlverdiente Rast auf dem Wasser. Auch über die Bleilöcher wurden alle Teilnehmer hier informiert, die dem Stausee seinen heutigen Namen brachten.
Doch es blieb nicht lange ruhig. Auf dem Weg zum sogenannten "Himbeerfelsen" wurde es abenteuerlich: Der Wochenendbetrieb auf dem Wasser war in vollem Gange. Motorboote, Grillboot, Wellen, und sogar ein „Bananenboot“ kreuzten die Route der Wandergruppe und sorgten für einige „Wellnessmomente“ in Form sanfter Schaukelbewegungen. Die über der Gruppe fliegenden Möwen ließen keinen Zweifel mehr daran, dass es sich hier um einen perfekten "Urlaubstag" am größten Stausee Deutschlands handelt.
Am Himbeerfelsen angekommen - der an diesem Tag offiziell von Robert Müller und Linda Richter von der Stadt Saalburg-Ebersdorf getauft wurde - entschied sich die Gruppe, den geplanten Abstecher zum Sühnekreuz auszulassen. Die Sonne zeigte sich unnachgiebig, die Arme waren schwer, und die Aussicht auf ein gemütliches Picknick am SEZ Kloster war zu verlockend.
So paddelten die Gruppen die letzten Meter fast wie von selbst zurück zum Ausgangspunkt, wo sie den eindrucksvollen Nachmittag bei einem ausgiebigen Picknick ausklingen ließen. In entspannter Atmosphäre kam es zu schönen Gesprächen zwischen einheimischen Teilnehmern, Gästen aus der Region, der Vertreterin der Stadt sowie dem Team des SEZ Kloster.
Zum Abschluss verabschiedeten sich alle Teilnehmer mit einem Lächeln und sichtlicher Freude über die gesammelten Erlebnisse und Eindrücke.
Die Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmenden für das große Interesse und die gute Stimmung. Ein besonderer Dank gilt dem Team des SEZ Kloster - ohne ihren engagierten Einsatz und die zur Verfügung gestellte Ausrüstung wäre diese besondere Form der Sommerwanderung nicht möglich gewesen. Herr Müller und seine Kollegen haben Großartiges geleistet und einen unvergesslichen Nachmittag ermöglicht.
Eine Wiederholung im kommenden Jahr? Nicht ausgeschlossen!
Im Rahmen des diesjährigen Schulfestes der Grundschule im Park Saalburg-Ebersdorf überreichte der junge Verein eine Spende an den etablierten Förderverein der Grundschule. Die Spendensumme stammt aus den Erlösen des Frühlingsmarktes, bei dem der Verein Zukunft Saalburg-Ebersdorf mit einem eigenen Verkaufsstand erstmals öffentlich in Erscheinung trat.
Der Verein Zukunft Saalburg-Ebersdorf wurde erst kürzlich gegründet und befindet sich derzeit noch in den sprichwörtlichen Kinderschuhen. Ziel des Vereins ist es, den Zusammenhalt der Ortschaften innerhalb des Stadtgebiets von Saalburg-Ebersdorf zu stärken, das öffentliche Erscheinungsbild der Region zu verschönern und den Freizeitwert zu erhöhen. Auch die Pflege regionalen Brauchtums sowie das Einwerben finanzieller und materieller Mittel zur Unterstützung der Region - auch auf kommunalpolitischer Ebene - gehören zu den zentralen Vereinszielen.
Mit der Spende möchte der Verein nicht nur seine Verbundenheit zur örtlichen Schule zeigen, sondern auch ein Zeichen für gelebte Gemeinschaft setzen. Der Förderverein der Grundschule, der sich seit vielen Jahren engagiert für die Belange der Schülerinnen und Schüler einsetzt, unterstützt z.B. schulische Projekte, Ausflüge und Anschaffungen, die über den regulären Schulhaushalt hinausgehen.
„Als junger Verein ist es uns wichtig, von Anfang an Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen“, betonte Jonas Pinske ein Vertreter des Vereins Zukunft Saalburg-Ebersdorf bei der Übergabe. „Mit dieser Spende möchten wir unsere Anerkennung für die wertvolle Arbeit des Fördervereins und natürlich unserer Grundschule ausdrücken.“
Die Übergabe war ein gelungenes Beispiel dafür, wie neue und bestehende Initiativen Hand in Hand zum Wohle der Gemeinschaft wirken können.
Wer den Verein Zukunft Saalburg-Ebersdorf unterstützen oder sogar Mitglied werden möchte, kann sich gerne per E-Mail an info@zukunft-saalburg-ebersdorf.de wenden. Jede helfende Hand ist herzlich willkommen!
Man kann sich mittlerweile daraufverlassen. Wenn in Röppisch das jährliche Sportfest ansteht, dann gehen die Temperaturen in die Höhe. Aber echte Sportler trotzen ja bekanntlich jedem Wetter.
Am letzten Freitag war es wieder so weit: Mit dem Rommé- bzw. Skatturnier wurden die diesjährigen sportlichen Wettkämpfe in Röppisch begonnen. Die Teilnehmer mischten flink die Karten, reizten, legten aus und an. Bei angenehmen Temperaturen spät am Abend standen die Sieger fest. Beide Pokale blieben im Ort: Thomas Aust hatte das beste Blatt beim Skat, und Ina Werner konnte sich beim Rommé durchsetzen.
Um den angesagten hohen Temperaturen am Samstag zuvorzukommen, begann der Stausee-Triathlon bereits um 10 Uhr. Dieser mittlerweile zur Tradition gewordene Wettkampf - es war der 18. seiner Art - fand großen Zuspruch. 15 Einzelwettkämpfer und 5 Mannschaften, die aus 3 Personen bestanden, darunter mindestens eine Frau, warfen sich in die Fluten, schwangen sich aufs Rad und liefen wie der Teufel um die Wette. Mit Applaus und Anfeuerungsrufen wurden sie alle vom zahlreichen Publikum unterstützt. Hut ab vor der Leistung aller, die Sportsgeist bewiesen und bei 30 Grad alles gaben. Auch hier war übrigens ein Röppischer ganz vorne dabei: Tom Böttcher ließ bei den Männern alle hinter sich. Pauline Kögler aus Gräfenwarth war die schnellste Frau,das siegreiche Team Nestmann/Orlamünder kam aus Saalburg.
Der Nachmittag stand im Zeichen von Fußball und Volleyball. Hier konnten sich am Ende alle als Sieger fühlen, denn wegen der Hitze hat der Schiri das ein oder andere Mal ein Auge zugedrückt. Am Abend trafen sich alle im Zelt und ließen den Tag bei Musik und kühlen Cocktails ausklingen.
Es hat sich mal wieder gezeigt, dassder Röpp’scher gerne Feste organisiert - und noch lieber selber feiert. Fürs nächste Jahr gibt es schon gute Ideen. Wie schon gesagt: Alle Jahre wieder...
Das Spendenparlament im Saale-Orla-Kreis geht in die nächste Runde - und Sie können dabei sein! Der veranstaltende Verein goals connect e.V. aus Saalburg lädt Vereine und Initiativen aus der Region ein, sich bis zum 31. Juli mit ihren Projekten um Fördermittel zu bewerben. Gleichzeitig können alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Spende Mitglied im Parlament werden. Am 14. August 2025 findet die Parlamentssitzung statt, bei der Sie im demokratischen Prozess mitbestimmen können, wie die Fördergelder verteilt werden. Nutzen Sie diese Chance, Ihre Ideen sichtbar zu machen oder aktiv ihre Region mitzugestalten. Bewerben Sie sich jetzt auf der Website des Spendenparlaments und werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft, die unseren Landkreis positiv verändert!
www.spendenparlament-sok.de
Die LEADER-Aktionsgruppe Saale-Orla lädt erneut alle engagierten Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen sowie Kommunen ein, ihre Ideen für die Entwicklung der Region einzubringen. Gesucht werden Projekte, die im Jahr 2026 umgesetzt werden können und zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie beitragen.
Im Fokus stehen dabei die Handlungsfelder:
| • | Lebensqualität im ländlichen Raum steigern |
| • | Kulturelle Angebote ausbauen |
| • | Regionale Wertschöpfung fördern |
| • | Tourismus stärken |
Ein besonderer thematischer Schwerpunkt liegt auf dem Themenjahr „WasserKunst 2026“ - hierzu sind insbesondere kulturelle und kreative Projektideen gefragt. Auch Vorhaben zur Digitalisierung oder zur Stärkung der Gastronomie sind ausdrücklich erwünscht.
Für kleinere gemeinwohlorientierte Projekte mit Kosten unter 5.000 € besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil über ehrenamtliche Eigenleistungen zu erbringen - eine ideale Chance für Vereine, Initiativen oder Dorfgemeinschaften!
Interessierte können ihre Projektskizze bis zum 15.09.2025 per E-Mail an die LEADER-Aktionsgruppe senden. Nach einer Auswahlphase erfolgt die formale Antragstellung über das Thüringer Förderportal www.portia.thueringen.de.
Alle Informationen und benötigten Unterlagen finden Sie auf unserer Website: www.leader-sok.de
Kontakt und Beratung:
| Sören Kube | Tel: | 03643-255703 |
| Mobil: | 0176-24902292 |
| Alexander Pilling | Tel: | 036422-22498 |
| Mobil: | 0173-8538079 |
| E-Mail: | info@leader-sok.de | |
Der demografische Wandel beeinflusst alle Lebensbereiche wie Kita, Schule, Arbeit und Freizeit. In Thüringen sinkt die Einwohnerzahl und der Altersdurchschnitt der Bevölkerung steigt. „Der demografische Wandel ist eine große gesellschaftspolitische Herausforderung, der wir uns alle stellen und für die wir konstruktive Antworten finden müssen, auf politischer wie auf gesellschaftlicher Ebene. Mit dem Thüringer Demografiepreis 2025 wollen wir die vielen guten Projekte ins Rampenlicht stellen, die die Folgen des demografischen Wandels in Thüringen positiv gestalten“, sagt Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur Steffen Schütz anlässlich der Auslobung des „Thüringer Demografiepreises 2025“. „Wir freuen uns auf viele Bewerbungen von Projekten zur digitalen Teilhabe, zur Stärkung der Daseinsvorsorge und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit denen die Menschen die Zukunft ihrer Heimat aktiv mitgestalten.“
Mit dem Thüringer Demografiepreis 2025 werden erneut herausragende Maßnahmen, Initiativen, Ideen und Konzepte ausgezeichnet, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels im Freistaat Thüringen positiv zu gestalten. Bewerben können sich vom 7. Juni bis 31. Juli 2025 alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Thüringen sowie Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, Netzwerkinitiativen, kommunale Gebietskörperschaften, Verwaltungen, Unternehmen und sonstige Initiativen, die ein Projekt mit demografischem Bezug in Thüringen betreiben. Der Thüringer Demografiepreis ist insgesamt mit 30.000 Euro dotiert. Der Erstplatzierte erhält 13.000 Euro, der Zweitplatzierte 10.000 Euro und der Drittplatzierte 7.000 Euro Preisgeld.
Das Projekt muss inhaltlich mindestens einen der drei folgenden Themenbereiche berücksichtigen:
HEIMAT:Gestalten! - Digitale Teilhabe Digitale Medien haben Einzug in das tägliche Leben gehalten. Die digitalen Möglichkeiten bieten die Chance, Benachteiligungen aufgrund des Wohnorts oder der finanziellen Situation zu verringern. Seite 2 von 3 Die Digitalisierung kann ein wichtiger Baustein sein, um neue Ideen auf lokaler Ebene anzuregen. In dieser Kategorie sollen Projekte ausgezeichnet werden, die u. a. in ländlichen Gebieten durch digitale Angebote die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben stärken oder bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen unterstützen.
HEIMAT:Stärken! - Stärkung der Daseinsvorsorge Die Auswirkungen des demografischen Wandels können sich in Stadt und Land unterschiedlich bemerkbar machen. Unabhängig davon geht es stets darum, das Leben vor Ort zukunftssicher zu gestalten. Diese Kategorie umfasst alle Projekte mit den Schwerpunkten Gesundheit und Pflege, Mobilität, Wohnen sowie Daseinsvorsorge.
HEIMAT:Leben! - Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern Starke und tragfähige Strukturen auf kommunaler Ebene sind Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in den Kommunen. In dieser Kategorie werden Projekte prämiert, die die Heimat stärken, indem sie die Lebensqualität vor Ort erhalten und steigern, das gesellschaftliche Miteinander fördern, Teilhabe ermöglichen, Stadt- und Gemeindeentwicklung unterstützen, interkommunale Kooperationen aufbauen sowie sich für den Erhalt von Kultur und Tradition einsetzen.
Bewerbungsformulare sind abrufbar unter www.heimat.thueringen.de. Dem Bewerbungsformular sind ein kurzes Video des Projekts (max. 90 Sekunden, Handyvideos möglich) oder aussagekräftige Bilder (min. 10, max. 20) hinzuzufügen. Auf der Internetseite sind weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren nachzulesen. Die Gewinner des Preises werden im Rahmen eines OnlineVotings ermittelt.
| • | Wer kann sich bewerben? Alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Thüringen sowie Vereine, Verbände, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, Kommunen, Unternehmen |
| • | Welche Projekte können eingereicht werden? Demografieaffine Projekte in Thüringen aus den Kategorien:
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| • | Bewerbungszeitraum: 7. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 |
| • | Wo bewerben? Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) Serviceagentur Demografischer Wandel (SADW), Referat 46 Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt oder elektronisch an: info@serviceagentur-demografie.de |
| • | Was muss eingereicht werden? Dem Bewerbungsformular sind ein kurzes Video des Projekts (max. 90 Sekunden, Handyvideos möglich) oder aussagekräftige Bilder (min. 10 - max. 20 Bilder) hinzuzufügen. Videos, die länger als 90 Sekunden sind, können ggf. nicht berücksichtigt werden. In dem Video soll kurz gezeigt werden, worum es in dem Projekt geht und was es besonders macht, wer die Zielgruppe ist und wer das Projekt initiiert hat. Die Übermittlung von Video- bzw. Bildaufnahmen an das TMDI soll unter dem Stichwort „Thüringer Demografiepreis 2025“ und der jeweiligen Projektbezeichnung erfolgen. |
| • | Wo gibt es die Bewerbungsformulare? www.heimat.thueringen.de |
| • | Wie werden die Wettbewerbssieger ermittelt? Über ein öffentliches Online-Voting im August/September 2025 |
Die Energiewende im Allgemeinen und die Windenergie im Speziellen sind Themen, die nicht nur im Saale-Orla-Kreis oftmals sehr leidenschaftlich diskutiert werden. Insbesondere dann, wenn an bestimmten Orten neue Windenergieanlagen durch das Landratsamt als sogenannte „gebundene Entscheidung“ genehmigt werden müssen, schlagen mitunter die Emotionen hoch. Es gibt jedoch klare gesetzliche Vorgaben, über die sich das Landratsamt als Genehmigungsbehörde nicht hinwegsetzen kann.
Gebundene Entscheidung heißt in dem Zusammenhang: Die Verwaltung muss bei einem Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage in einem Vorranggebiet, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen - also die Genehmigung erteilen.
Im Folgenden gibt Landrat Christian Herrgott einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zum Thema Windkraft im Saale-Orla-Kreis und erklärt die Möglichkeiten, um einen weiteren Ausbau zu verhindern.
Wo können im Saale-Orla-Kreis Windräder errichtet werden?
Das Errichten und Betreiben von neuen Windenergieanlagen ist im Saale-Orla-Kreis derzeit ausschließlich in einem der ausgewiesenen Windvorranggebiete möglich. Geregelt ist das im Sachlichen Teilplan Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen aus dem Jahr 2020.
Wo befinden sich die Windvorranggebiete im Saale-Orla-Kreis?
Im Saale-Orla-Kreis gibt es aktuell sechs Windvorranggebiete: W24 Schmieritz (zwischen Schmieritz und Linda), W26 Löhma (zwischen Löhma und Lössau), W28 Tanna/Unterkoskau (östlich von Unterkoskau), W29 Hirschberg (zwischen Gefell, Blintendorf und Ullersreuth), W30 Gefell/Gebersreuth (östlich von Gebersreuth), W39 Tanna/Schilbach (zwischen Schilbach und Raila). Zudem tangiert mit W14 Gütterlitz ein weiteres Vorranggebiet den Saale-Orla-Kreis östlich von Triptis. Gemeinsam umfassen diese Windvorranggebiete rund 0,4 Prozent der Fläche des Landkreises.
Warum versuchen Windkraftfirmen, sich auch Grundstücke außerhalb der Vorranggebiete für den Betrieb von Windrädern zu sichern?
Dem Landratsamt Saale-Orla-Kreis sind Berichte bekannt, dass Vertreter von Windkraftfirmen auch Grundstücksbesitzer außerhalb der Windvorranggebiete ansprechen, um Flächen für den künftigen Betrieb von Windrädern zu sichern - beispielsweise im Bereich bei Gräfenwarth.
Nach aktuellem Stand dürfen dort aber gar keine Windräder entstehen. Die Windkraftfirmen treten hier als Spekulanten auf und sichern sich - in der Regel über Pachtverträge - Grundstücke für den Fall, dass der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen aufgehoben wird oder die jeweiligen Flächen Bestandteile von zukünftigen Windvorranggebieten werden sollten.
Warum wird der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen aktuell überarbeitet?
Ende 2021 erklärte das Verwaltungsgericht Gera den Teilplan Windenergie für unwirksam, da nach Ansicht des Gerichts zu wenige Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen wurden. Derzeit ist die Unwirksamkeit noch nicht rechtskräftig - das Bundesverwaltungsgericht kann das Verfahren aber jederzeit abschließen.
Zugleich räumte das Gericht der Regionalen Planungsgemeinschaft die Möglichkeit ein, den Teilplan Windenergie zu überarbeiten, um ihn wirksam zu machen. Das muss bis spätestens 2027 erfolgt sein. Es gibt also ein Bundesgesetz, das uns dazu verpflichtet, bis 2027 höhere Ausbauziele festzulegen und nur deshalb debattieren wir darüber.
Was passiert, wenn der Teilplan Windenergie nicht fortgeschrieben wird?
Sollten sich die Vertreter der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen nicht auf eine Fortschreibung des Planes einigen, wird der Sachliche Teilplan Windenergie aufgehoben. Es würde also keine festgeschriebenen Windvorranggebiete mehr geben. Das bedeutet aber nicht, dass dann keine neuen Windräder gebaut werden könnten, sondern vielmehr das Gegenteil!
Mit einem Teilplan können Windenergieanlagen ausschließlich in Vorranggebieten - also einem deutlich eingegrenzten Gebiet - errichtet werden. Ohne diesen Teilplan wäre es nahezu überall im privilegierten Außenbereich möglich, Windkraftanlagen zu bauen. Die einzigen Einschränkungen wären dann ein Mindestabstand zur Wohnbebauung von 600 Metern bzw. der doppelten Anlagenhöhe sowie die Beachtung der zehn Kilometer-Schutzzone rund um die Erdbebenstation Moxa, die Denkmalstandorte Bergkirche Schleiz, Schloss Burgk und Burg Ranis sowie Trinkwasserschutzzonen und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.
Anstatt einer Bündelung der Windenergieanlagen an einigen wenigen Orten, wäre ohne einen Teilplan Windenergie ein „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen quer über den gesamten Landkreis zu befürchten. Durch die sehr geringen Abstandsvorgaben kämen dann nicht nur 1,4 Prozent der Fläche, sondern 6 bis 8 Prozent - eventuell sogar 10 Prozent der Landkreisfläche für neue Anlagen in Betracht.
Der Teilplan Windenergie muss also fortgeschrieben werden, um den Bau neuer Windkraftanlagen an den Orten, wo sie aus rechtlichen Gründen nicht abgelehnt werden können, so weit wie möglich zu begrenzen.
Dieser erste Entwurf ist kein endgültiger Beschluss, sondern es ist eine für jedermann offene Diskussions- und Beteiligungsgrundlage, die zum einen verhindert, dass außerhalb der im bereits gültigen Plan ausgewiesenen Vorranggebiete Windkraftanlagen gebaut werden können. In den neuen Plangebieten kann aber auch erst nach Abschluss der Beteiligung gebaut werden. Der anderslautende MDR-Bericht wurde inzwischen korrigiert.
Zum anderen haben wir mit diesem Schritt Zeit gewonnen. Zeit, die wir dafür nutzen werden, gegen das Flächenziel, das aus Sicht des Landkreises keinen Sinn macht, sondern für ein Leistungsziel und für erneuerbare Energien insgesamt einzutreten. Darüber hinaus besteht natürlich die große Hoffnung, dass sich in dieser zusätzlich gewonnenen Zeit die Gesetzeslage auf Bundesebene ändert. Die Thüringer Landesregierung wird dazu im Bundesrat eine eigene Initiative einbringen. Als Landkreis unterstützen wir das voll und ganz.
Wie ist der Stand der Überarbeitung des Sachlichen Teilplanes Windenergie in anderen Regionen Thüringers?
In Thüringen gibt es insgesamt vier regionale Planungsgemeinschaften, die sich aus den beteiligten Kommunen zusammensetzen und jeweils einen Teilplan Windenergie erstellen. Durch die Vorgaben des Bundesgesetzes haben alle vier Planungsgemeinschaften den Planungsprozess nun aufgenommen bzw. schon abgeschlossen. Ebenso wie in Ostthüringen wurde in Nordthüringen- sowie in Mittelthüringen der neue Teilplan Windenergie bereits beschlossen. Dieser Beschluss wurde in Nordthüringen einstimmig gefasst und in Ostthüringen mit nur zwei Gegenstimmen.
Die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen hat jüngst mit der Überarbeitung ihres Teilplans begonnen, um die verfügbaren Flächen zu begrenzen und Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern. In Ostthüringen liegt das vom Thüringer Landesentwicklungsprogramm festgesetzte Flächenziel mit 1,7 Prozent im Vergleich zu den anderen drei Thüringer Planungsgemeinschaften am niedrigsten.
Für welche Standorte wurden neue Windräder genehmigt?
Bereits genehmigt, aber noch nicht gebaut sind Windenergieanlagen in zwei Gegenden des Saale-Orla-Kreises: Im Bereich Schmieritz (Gemarkungen Schmiertz, Weltwitz, Moderwitz und Linda) mussten im Dezember 2023 zwei Anlagen sowie im September 2024 acht weitere Anlagen genehmigt werden. In der Gemarkung Unterkoskau mussten im November 2023 zwei Anlagen sowie im April 2024 eine weitere Anlagen genehmigt werden.
Die Genehmigungsbescheide wurden im Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises abgedruckt und sind auch auf der Webseite www.saale-orla-kreis.de einsehbar.
Warum kann das Landratsamt die Errichtung der Windräder nicht ablehnen?
Grundlage für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz, also ein Gesetz auf Bundesebene. Als Untere Immissionsschutzbehörde muss sich das Landratsamt an die geltende Rechtslage in Deutschland halten und kann diese nicht mit eigenen Regelungen durch den Landkreis aufheben oder umgehen.
Wenn ein Antrag alle gesetzlich geforderten Bedingungen vom Mindestabstand zu Wohngebieten über das nötige Windpotenzial bis hin zu Ausgleichsmaßnahmen erfüllt, muss er genehmigt werden.
Wie kann die Errichtung weiterer Windenergieanlagen verhindert werden?
Wenn die Antragssteller alle gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllen, muss das Landratsamt den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen genehmigen. Windkraftfirmen können aber keine Windräder errichten, wenn ihnen hierfür nicht die nötigen Grundstücke zu Verfügung stehen. Den wirksamsten Hebel zur Verhinderung weiterer Anlagen haben also die Grundstückseigentümer, indem sie ihre Grundstücke nicht zur Verfügung stellen.
Außerdem sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich beim Beteiligungsprozess, der durch den Entwurf zum Teilplan Windenergie nun begonnen wird, mit einzubringen. Bringen Sie gute und juristisch verwertbare bzw. belastbare Argumente vor, weshalb in bestimmten Bereichen keine Windkraftanlagen vorgesehen werden können.
Auch ich persönlich würde selbstverständlich lieber weniger Windkraftanlagen in unserem Landkreis sehen. Wenn es darum geht, Windkraft zu verhindern und zu begrenzen, herrscht in ganz Ostthüringen bei den Landräten eine ziemlich einheitliche Sicht.
Als Landräte sind wir der Meinung, dass unsere Landkreise bereits jetzt einen großen Beitrag in Bezug auf erneuerbare Energien leisten. Neben der schon bestehenden Windkraft müssen hierbei auch die Themen Wasserkraft, Photovoltaik und Biogas mit beachtet werden. Und so lang die entsprechenden physikalischen Voraussetzung und Speichermedien nicht gegeben sind, ergibt ein weiterer Ausbau des Windkraftsektors wenig Sinn.
Text: Pressestelle Landratsamt