Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 24. April 2025). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über die planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 7. Juli 2025 bis 8. August 2025 während der Öffnungszeiten
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
oder nach telefonischer Terminvereinbarung.
in der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf, Bauverwaltung, Parkstraße 1, 07929 Salburg-Ebersdorf. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau C. Frank-Spindler, Parkstraße 1, 07929 Saalburg-Ebersdorf, 036651-38 124.
Die Unterlagen (Bebauungsplan, Begründung mit Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Lageplan mit textlichen Festsetzungen und die Schalltechnische Untersuchung) können, während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch, auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf unter htps://www.saalburg- ebersdorf.de/seite/594037/bauleitplanung.html eingesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Friesau. Der Geltungsbereich kann der beigefügten Planzeichnung mit Stand vom 24. April 2025 entnommen werden.
Saalburg-Ebersdorf, den 26. Juni 2025 — -Siegel-
Carsten Hahn, Bürgermeister