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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation informiert

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement

und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Ostthüringen

Burgstraße 5, 07545 Gera

Flurbereinigungsverfahren Kleinspeicher Zoppoten

Az.: 2-2-0113

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin

1.

Bekanntgabe (Offenlegung) des Flurbereinigungsplanes

Gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) wird der Flurbereinigungsplan den Beteiligten

am Dienstag den 28.07.2026

in der Zeit von 10:00 bis 17:00 Uhr und

am Donnerstag den 30.07.2026

in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr

im Vereinshaus in Zoppoten, Zoppoten Nr. 9 bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Währenddessen stehen Beauftragte des TLBG zur Erläuterung und Auskunftserteilung zur Verfügung.

Zur Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 0361 574164265 (Frau Schmidt) in dem genannten Zeitraum.

Den Beteiligten ist auf ihren Wunsch an Ort und Stelle die neue Feldeinteilung zu erläutern. Diesbezügliche Termine können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes oder telefonisch unter der vorgenannten Telefonnummer (Frau Schmidt), unter Berücksichtigung der Fruchtfolge und der Wetterlage, vereinbart werden.

2.

Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren Kleinspeicher Zoppoten findet die Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

am Donnerstag, dem 30.07.2026,

um 16:00 Uhr

im Vereinshaus in Zoppoten, Zoppoten Nr. 9 statt.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

a)

Eigentümer ihrer dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

b)

Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,

c)

Landempfänger im Neuen Bestand.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung und die Vermarkung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes, müssen die Beteiligten im Anhörungstermin vorbringen.

Eine Auskunftserteilung oder Erläuterung der Abfindung kann im Anhörungstermin nicht mehr erfolgen.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht erscheinen.

3.

Zusendung von Auszügen aus dem Flurbereinigungsplan

Jeder Teilnehmer erhält als Anlage zu dieser Ladung einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Dieser Auszug soll den Teilnehmern unabhängig von der Erläuterung des Flurbereinigungsplanes im Bekanntgabetermin (Ziffer 1) ermöglichen, ihre Abfindung tatsächlich und rechnerisch nachzuprüfen.

Es wird gebeten. diesen Auszug zu den Terminen nach Ziffer 1 und 2 mitzubringen.

4.

Vertretungsbefugnis

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtvordrucke können beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Ostthüringen (TLBG), Burgstraße 5, 07545 Gera sowie während der Anwesenheit der Bediensteten des TLBG am 28.07. und 30.07.2026 vor Ort kostenlos in Empfang genommen werden.

Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z. B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei.

Die Gebührenbefreiung bezieht sich nicht auf eine notarielle Beglaubigung.

Ohne Beglaubigung kann die Vollmacht vorerst anerkannt werden. Die Beglaubigung ist aber nachzuholen.

5.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.

Gera, 28.05.2026

Im Auftrag

Dr. Frauke Anders, Referatsleiterin (DS)