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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 16.06.2026

TOP 2.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Saalburg-Ebersdorf

über den Vorentwurf und die Auslegung des

Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“

in der Gemarkung Friesau

Beschluss Nr. 223/24-29 SR vom 16. Juni 2026

  1. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“ in der Gemarkung Friesau in der Fassung vom 24.04.2025 - bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen- sowie dessen Begründung mit Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnischer Untersuchung und ihre Anlagen in der Fassung vom 24.04.2025 rückwirkend in der vorliegenden Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“ in der Gemarkung Friesau in der Fassung vom 24.04.2025 - bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen- sowie dessen Begründung mit Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnischer Untersuchung und ihre Anlagen in der Fassung vom 24.04.2025 lagen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

in der Zeit

vom 07. Juli 2025 bis 08. August 2025

in der Stadtverwaltung 07929 Saalburg-Ebersdorf,

Parkstraße 1, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der Öffnungszeiten konnten Termine vereinbart werden.

Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Einsicht in die Planunterlagen genommen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zugleich erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung war unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden könn

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 3.

Beschluss des Stadtrates der Stadt Saalburg-Ebersdorf

über den Entwurf und die Auslegung des

Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“

in der Gemarkung Friesau

Beschluss Nr. 226/24-29 SR vom 16. Juni 2026

  1. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“ in der Gemarkung Friesau in der Fassung vom 20.05.2026 - bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen- sowie dessen Begründung mit Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnischer Untersuchung und ihre Anlagen in der Fassung vom 20.05.2026 in der vorliegenden Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet - Am Bahnhof II“ in der Gemarkung Friesau in der Fassung vom 20.05.2026 - bestehend aus Planzeichnung und Textlichen Festsetzungen- sowie dessen Begründung mit Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnischer Untersuchung und ihre Anlagen in der Fassung vom 20.05.2026 liegen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

in der Zeit

vom 29. Juni 2026 bis 31. Juli 2026

in der Stadtverwaltung 07929 Saalburg-Ebersdorf,

Parkstraße 1, Bauverwaltung, während der Öffnungszeiten

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Terminvereinbarung

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Einsicht in die Planunterlagen genommen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zugleich erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Nicht fristgerecht eingebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 5.

ÜPL/APL - Vorbereitung Jahresabschluss 2025

Beschluss-Nr. 227/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die in der Anlage aufgeführten überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben.

Deckung durch den Gesamtplan

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

TOP 6.

Jahresrechnung 2025

Beschluss-Nr. 228/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung nachfolgende Punkte zum Jahresabschluss 2025:

1.

Die Jahresrechnung 2025 schließt mit einem Ergebnis im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben von 15.599.582,28 €; im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben von 5.170.861,32 €.

2.

Der Stadtrat nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2025 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV zustimmend zur Kenntnis.

3.

Eine globale Restebereinigung wurde entsprechend des Anhanges vorgenommen.

4.

Gleichzeitig wird die Bildung der HER und HAR in dem in der Jahresrechnung enthaltenem Umfang beschlossen.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

TOP 7.

Straßen- und Stützwandsanierung Röppisch

Beschluss-Nr. 229/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung der Firma STW Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, Eliasbrunn 69, 07368 Remptendorf den Zuschlag für die Straßen- und Stützwandsanierung Röppisch mit einer Auftragssumm von 56.898,07 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 8.

Oberflächensanierung Schleizer Straßen/Nahkauf Saalburg

Beschluss-Nr. 230/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung der Firma STW Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, Eliasbrunn 69, 07368 Remptendorf den Zuschlag für die Oberflächensanierung Schleizer Str./Nahkauf Saalburg mit einer Auftragssumme von 30.038,58 € zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 9.

Dachinstandsetzung Kita „Löwenzahn“ der Süd-Ost-Seite

Beschluss-Nr. 231/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Beauftragung zur Dachinstandsetzung Kita “Löwenzahn“ Süd-Ost-Seite durch die Firma Dachdeckermeister Sören Zeh, Ziegenrücker Straße 24, 07907 Schleiz-Möschlitz in Höhe von 41.841,73 € brutto.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 11.

Erneuerung Schmutz- und Regenwasserkanal 24WE

Friedrich-Wolf-Str. 17-23

Beschluss-Nr. 232/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Beauftragung zur Planung “Erneuerung Schmutz- und Regenwasserkanal 24WE Friedrich-Wolf-Straße 17-23“, Leistungsphasen 1 - 8 durch die Firma Ingeneurbüro Frölich, Alfred-Brehm-Straße 46, 07589 Münchenbernsdorf in Höhe von 28.049,23€ brutto.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 1

TOP 12.

Straßenreinigungsleistungen für das Stadtgebiet Saalburg-Ebersdorf

Beschluss-Nr. 233/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung, der Firma Hagner, An der Linde 3, 07929 Saalburg-Ebersdorf den Zuschlag für die Ausführung von Straßenreinigungsleistungen im Stadtgebiet von Saalburg-Ebersdorf zu erteilen.

Der Auftragswert wird mit 4741,15 € brutto für 2026 bzw. 4958,30 € brutto für 2027 beziffert.

Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 11

Stimmenthaltungen: 2

TOP 14.

Aspaltarbeiten Gehweg Schönbrunn - Bellevue

Beschluss-Nr. 234/24-29 SR

er Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Beauftragung zu den Asphaltarbeiten Gehweg Schönbrunn Bellevue durch die Firma STRABAG, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck mit einem Auftragswert in Höhe von 66.949,61€ brutto.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

TOP 15.

Errichtung Fußweg Ehrenhain

Beschluss-Nr. 235/24-29 SR

Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung der Firma Schwall+Mayer Hoch+Tiefbau GmbH, Zum Mühlenweg 9, 07806 Neustadt (Orla) den Zuschlag für die Errichtung eines Fußweges beidseits am Ehrenhain Saalburg mit einer Auftragssumme von 61.220,68 € brutto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigte Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17

davon anwesend: 14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0