Wir möchten die Steuerzahler hiermit erinnern, dass am 15. August 2026 die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2026 fällig wurden.
Wer die Zahlung noch nicht beauftragt hat, wird hiermit freundlich daran erinnert.
| • | Erteilung eines Lastschrifteinzugs (Sepa-Mandat): Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat wird der fällige Betrag automatisch am Fälligkeitstag vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Es ist keine weitere Aktion erforderlich. |
| • | Selbstzahler / Überweiser: Steuerzahler, die am Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig unter Angabe des korrekten Kassenzeichens auf eines der Konten der Stadt Saalburg-Ebersdorf zu überweisen. |
| • | Daueraufträge: Bitte überprüfen Sie bei Nutzung eines Dauerauftrags, ob die Ratenhöhe noch mit dem aktuellen Grundsteuerbescheid übereinstimmt. |
Bitte beachten Sie, dass bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtend Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen. Zur Vermeidung von Mahnkosten wird dringend empfohlen, der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.saalburg-ebersdorf.de/seite/593671/antr%C3%A4ge-formulare.html
Derzeit versendet das Finanzamt Thüringen die neuen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide für das Jahr 2027.
Diese Bescheide dienen als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer und erfordern derzeit kein Tätigwerden der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.
Auf dieser Grundlage erstellt die Gemeinde anschließend die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2027, die den Steuerpflichtigen zu einem späteren Zeitpunkt zugesandt werden.
Wir bitten daher darum, von Rückfragen zur Höhe der künftigen Grundsteuer oder zum Bearbeitungsstand abzusehen, da die Bearbeitung der Daten durch die Gemeinden erst noch erfolgen muss und noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Wichtig: Solange Ihnen kein neuer Grundsteuerbescheid der Gemeinde vorliegt, besteht für Sie kein weiterer Handlungsbedarf und der letzte Bescheid bleibt weiterhin gültig. Über alle weiteren Schritte werden Sie rechtzeitig informiert.