TOP 1.1.-1.24. Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen des B-Plans Wochenendhausgebiet „Obere Biere“
Die Beschlüsse 1.1. - 1.24. werden als Blockbeschluss gefasst.
Beschluss-Nr. 60/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die Abwägungen der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum überarbeiteten Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ in der Gemarkung Zoppoten laut der anhängenden Beschlussvorlagen 1.1. - 1.24 als Blockbeschluss.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen:0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 1.25. Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum überarbeiteten Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ in der Gemarkung Zoppoten,
erneute Beteiligung von betroffenen Bürgern
Bürger: Kerstin Daudert
Beschluss-Nr. 61/24-29 SR
Das Geh- und Fahrrecht GF 1 wird in Übereinstimmung mit der Lage des Weges gemäß Thüringen Viewer wie folgt geändert:
Auf dem Flurstück 1160, 1137/16, 1137/15 und 1137/14 wird ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Eigentümer der Flurstücke 1137/9 und 1137/10 begründet.
Der genaue Wegeverlauf wird mit den Grundstückseigentümern vor Ort abgestimmt.
Der Belang wird berücksichtigt.
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt nach eingehender und gründlicher Abwägung die vorgebrachten Belange mit den Begründungen der Abwägungstabelle Punkt 23.1 zu berücksichtigen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 1.26. Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum überarbeiteten Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ in der Gemarkung Zoppoten,
erneute Beteiligung von betroffenen Bürgern
Bürger: Christian Korb
Beschluss-Nr. 62/24-29 SR
Auf dem Flurstück 1130 existiert der Weg zu den Flurstücken 1139, 1131/2
Dieser Weg ist (Hammerstieg) ist lt. Widmungsbeschluss öffentlich gewidmet. Die Plandarstellung wird geändert.
Das Geh- und Fahrrecht GF 2 kann entfallen.
Das Geh- und Fahrrecht GF 1 wird in Übereinstimmung mit der Lage des Weges gemäß Thüringen Viewer wie folgt geändert:
Auf dem Flurstück 1160, 1137/16, 1137/15 und 1137/14 wird ein Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Eigentümer der Flurstücke 1137/9 und 1137/10 begründet.
Der genaue Wegeverlauf wird mit den Grundstückseigentümern vor Ort abgestimmt.
Der Belang wird teilweise berücksichtigt.
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt nach eingehender und gründlicher Abwägung die vorgebrachten Belange mit den Begründungen der Abwägungstabelle Punkt 22.7 und 23.2 teilweise zu berücksichtigen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 1.27. Abwägung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange nach §§ 1 bis 4a BauGB zum überarbeiteten Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ in der Gemarkung Zoppoten,
erneute Beteiligung von betroffenen Bürgern
Bürger: Anna Geisler
Beschluss-Nr. 63/24-29 SR
Frau Geisler wurde mit Schreiben vom 24.09.2024 über die vorgesehene Änderung informiert und beteiligt. Mit der Anpassung des Widmungsbeschlusses von 2020 an die real existierende Wegeführung wird der Wegeabschnitt öffentlich gewidmet.
Gemäß dem Verlauf nach Thüringen Viewer wird der Weg verlängert und öffentlich gewidmet. Der Widmungsbeschluss wird entsprechend korrigiert. Die Widmung des Weges erfolgt in Übereinstimmung mit den Aussagen des Widmungsbeschlusses von 2020:
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt nach eingehender und gründlicher Abwägung die vorgebrachten Belange mit den Begründungen der Abwägungstabelle Punkt 23.3 nicht zu berücksichtigen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 2. Satzungsbeschluss über den vorzeitigen Bebauungsplan „Wochenendhausgebiet Obere Biere“ Zoppoten in Saalburg-Ebersdorf in der Fassung vom 10. Oktober 2024
Beschluss-Nr. 64/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner Sitzung am 15. Oktober 2024 die Satzung des Vorzeitigen Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet „Obere Biere“ in der Gemarkung Zoppoten, Stadt Saalburg - Ebersdorf in der Fassung vom 10. Oktober 2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 und 3 sowie §13 Baugesetzbuch (BauGB). Die Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom 10. Oktober 2024 wird gebilligt.
Der Bebauungsplan Wochenendhausgebiet „Obere Biere“ wird als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Der Vorzeitige Bebauungsplan Wochenendhausgebiet „Obere Biere“ bedarf nach § 10 Abs. 2 BauGB daher der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde.
Die Erteilung der Genehmigung des Vorzeitigen Bebauungsplanes Wochenendhausgebiet „Obere Biere“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu führen.
Anlage:
Vorzeitiger Bebauungsplan Wochenendhausgebiet „Obere Biere“ in der Fassung vom 10. Oktober 2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen
(Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen:
| Anlage 1 | Flurstücksübersicht |
| Anlage 2 | Anonymisierte Bebauung |
| Anlage 3 | Brandschutzkonzept |
| Anlage 4 | FFH-Erheblichkeitsabschätzung |
| Anlage 5 | Tabelle zur Übersicht der an Waldflächen angrenzenden bebauten Flurstücke ohne Einhaltung des 30 m Abstandes Plankarte des B-Plangebietes mit den betroffenen Flurstücken und Abstandsmaßen |
| Anlage 6 | Vollzugskonzept vom 10. Oktober 2024 |
| Anlage 7 | Zustimmungserklärungen der Waldeigentümer |
| Anlage 8 | Prüfbericht Trinkwasserbrunnen |
| Anlage 9 | Kurzdokumentation Grundwassererschließung Zoppoten |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 3. Beschluss zur Vergabe Malerarbeiten Bürgerhaus Ebersdorf
Beschluss-Nr. 65/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Malerarbeiten im Saal des Bürgerhauses Ebersdorf an die Firma Maler & Parkett Wachter GmbH & Co. KG, Frankendorfer Str. 93, 07922 Tanna. Der Auftragswert wird mit 36.696,10 Euro (brutto) beziffert.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 4. Beschluss zur Beschaffung neuer Stühle für das Bürgerhaus Ebersdorf
Beschluss-Nr. 66/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Beschaffung von 200 Stühlen für das Bürgerhaus in Ebersdorf durch die Firma Gastro Uzal GmbH & Co. KG, Falderbaumstr. 25, 34125 Kassel mit einem Auftragswert von 9.508,10 € (brutto).
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 5. Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe (ÜPL) für die Sanierung einer weiteren Wohnung Friedrich-Wolf-Str. 17
Beschlussnummer: 67/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung eine ÜPL zur Sanierung einer weiteren Wohnung in der Friedrich-Wolf-Str. 17, 07929 Saalburg-Ebersdorf in Höhe von 45.000 € brutto.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 6. Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für die Beseitigung von Spielgerätefundamenten, Spielplatzeinfassungen und Lieferung von Fallschutzkies
Beschlussnummer: 68/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die die überplanmäßige Ausgabe für die Beseitigung von Spielgerätefundamenten, und Spielplatzeinfassungen und Lieferung von Fallschutzkies in Höhe von 25.604,40 Euro (brutto) auf der Haushaltsstelle: 2.46010.940000.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 7. Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen TW/AW/EL Campingplatz Strandbad
Beschlussnummer: 69/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung, das im Ergebnis der Prüfung und Wertung der abgegebenen Angebote, der Firma ZeuTie Tiefbau GmbH, Kleinwolschendorfer Str.32, 07937 Zeulenroda mit dem mindestnehmenden Angebot von 791 947,07 € den Zuschlag für die Bauleistungen TW/AB/EL Campingplatz Bad zu erteilen.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 8. Beschluss zur Vergabe der örtliche Bauüberwachung Campingplatz Strandbad
Beschlussnummer: 70/24-29 SR
Der Stadtrat Saalburg-Ebersdorf beschließt die Vergabe der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Frölich, Alfred-Brehm-Straße 46,07589 Münchenbernsdorf zu einer Angebotssumme in Höhe von 16.602,11 € (brutto).
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 9. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Ferienanlage Saalburg“ mit Bekanntmachung am 5. Mai 1994
Beschlussnummer: 71/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die Aufhebung des Bebauungsplanes „Ferienanlage Saalburg“ und der zugehörigen Satzung mit Bekanntmachung am 5. Mai 1994.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 10. Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erholungsanlagen an den Saalburger Marmorwerken“
Beschlussnummer: 72/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen öffentlichen Sitzung die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erholungsanlagen an den Saalburger Marmorwerken“ vom 20. Dezember 2028 mit der Beschlussnummer 113/18-SR. Der Bürgermeister wird mit der Rücktrittserklärung nach § 6 des zugehörigen städtebaulichen Vertrages gegenüber dem Kostenträger beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 11. Beschluss zur Vergabe von Winterdienstleistungen Los 1 Ortsteil Schönbrunn
Beschlussnummer: 73/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Leistungen des Winterdienstes Los 1 Ortsteil Schönbrunn an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Hagner Industrieservice, An der Linde 3, 07929 Saalburg-Ebersdorf zu den Konditionen des Angebotes. Die Auftragssumme beträgt 16.929,24 € brutto für eine Winterdienstperiode.
Die Abrechnung erfolgt über einen digitalen Nachweis über Tagesmenge bzw. Gesamtmenge des Streumaterials bzw. über Fahrtenschreiber des Räumfahrzeuges. Der Auftrag ergeht für die Winterperiode 2024/2025 und soll 2024 am 01.12. beginnen und am 31.03.des Folgejahres enden.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 12. Beschluss zur Vergabe von Winterdienstleistungen Los 2 Ortsteil Friesau
Beschlussnummer: 74/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Leistungen des Winterdienstes Los 2 Ortsteil Friesau an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Hagner Industrieservice, An der Linde 3, 07929 Saalburg-Ebersdorf zu den Konditionen des Angebotes. Die Auftragssumme beträgt 16.734,39 € brutto für eine Winterdienstperiode.
Die Abrechnung erfolgt über einen digitalen Nachweis über Tagesmenge bzw. Gesamtmenge des Streumaterials bzw. über Fahrtenschreiber des Räumfahrzeuges. Der Auftrag ergeht für die Winterperiode 2024/2025 und soll 2024 am 01.12. beginnen und am 31.03.des Folgejahres enden.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 13. Beschluss zur Vergabe von Winterdienstleistungen Los 3 Landesstraßen
Beschlussnummer: 75/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der Leistungen des Winterdienstes Los 3 Landesstraßen an den mindestnehmenden Bieter, die Firma TSI GmbH & Co. KG, Wanderslebener Str. 15, 99192 Nesse-Apfelstädt zu den Konditionen des Angebotes. Die Auftragssumme beträgt 13.304,99 € brutto für eine Winterdienstperiode.
Die Abrechnung erfolgt über einen digitalen Nachweis über Tagesmenge bzw. Gesamtmenge des Streumaterials bzw. über Fahrtenschreiber des Räumfahrzeuges. Der Auftrag ergeht für die Winterperiode 2024/2025 und soll 2024 am 01.12. beginnen und am 31.03.des Folgejahres enden.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 11 | dagegen: 0 |
| Enthaltungen: 0 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 14. Beschluss zur Vergabe Tiefbauarbeiten Gehweg Dr. Karl-Rauch-Straße Saalburg
Beschlussnummer: 76/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe der
Tiefbauarbeiten Gehweg Dr. Karl-Rauch-Straße an die Firma Tief- und Ingenieurbau GmbH Weischlitz, Bodenfeldstraße 4, 08538 Weischlitz. Der Auftragswert wird mit 41.229,58 Euro brutto beziffert. 10% der Kosten trägt der ZWOS (4122,96 € brutto), die Restkosten tragen anteilig die Stadt, die UGG und die GlasfaserPlus.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 9 | dagegen: 1 |
| Enthaltungen: 1 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |
TOP 15. Beschluss zur Vergabe eines Nachtrages der Baumaßnahme zur Umgestaltung des Kirchplatzes Ebersdorf, 2. BA
Beschlussnummer: 77/24-29 SR
Der Stadtrat der Stadt Saalburg-Ebersdorf beschließt in seiner heutigen Sitzung die Vergabe des Nachtrages zur Baumaßnahme Umgestaltung Kirchplatz Ebersdorf, 2. BA an die Firma STW GmbH, Eliasbrunn 69, 07368 Remptendorf, zu einem Auftragswert von 43.839,30 € brutto.
Der Bürgermeister wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| gesetzl. Anzahl der Stadtratsmitglieder: 17 | ||
| anwesend: 11 | dafür: 9 | dagegen: 1 |
| Enthaltungen: 1 | ausgeschlossen: 0 (nach § 38 ThürKO) | |