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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Saalburg-Ebersdorf
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Informationen aus dem Ordnungsamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

lassen Sie uns die Wintermonate nutzen, um Gärten und Grundstücke im kommenden Frühjahr in den tollsten Farben und Formen glänzen zu lassen. Im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar befindet sich der Fäll- und Schnittzeitraum für Bäume und Sträucher. In diesen Monaten dürfen Sie tätig werden. Somit ist der Spätwinter und der frühe Frühling der perfekte Zeitpunkt, da sich der Baum in der Ruhephase befindet. Schnitte in diesem Zeitraum prägen das Wachstum, die Fruchtbildung und die Gesundheit der Bäume.

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie als Grundstückseigentümer in der Verkehrssicherungspflicht sind - in der Pflicht, den öffentlichen Verkehrsraum nicht zu beeinträchtigen. Es muss sichergestellt werden, dass Äste entlang der Straße nicht die Sicht auf die Fahrbahn, die Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer versperren.

Haben Sie schon gewusst?

Grundstückseigentümer haben das Recht überhängende Äste von Nachbarbäumen oder Sträuchern zurückzuschneiden, wenn diese die Nutzung des eigenen Grundstückes erheblich beeinträchtigen. Auch morsche Äste die auf ihr Grundstück oder auf Gebäude stürzen könnten, sind hiervon betroffen. Bevor Sie aber selbst tätig werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Eigentümer schriftlich darüber zu informieren und ihm eine angemessene Frist von 2-4 Wochen zur Beseitigung der Äste zu setzen. Erst wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass der Nachbar aktiv wurde, dürfen Sie die Äste eigenständig entfernen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und freue mich auf maximale Erfolge.

Denn „Ein guter Schnitt nimmt nicht, er gibt - er öffnet dem Baum Licht, Luft und neue Kraft“

Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr.

N. Franke

Ordnungsamt

Stadtverwaltung Saalburg-Ebersdorf