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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) über das Vorhaben und den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen in Neustadt an der Orla

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21 a der 9. BImSchV wird die zugunsten der Firma „meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wedel-Straße 22 in 98529 Suhl“ erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 19.12.2023 hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet:

Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis erlässt folgenden

GENEHMIGUNGSBESCHEID

I. Gegenstand der Entscheidung

Die Firma „meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wedel-Straße 22 in 98529 Suhl“ erhält vorbehaltlich privater Rechte Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb zweier Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort der Gemeinde Neustadt an der Orla, Gemarkung Moderwitz, Flur 7, Flurstücke 776/600 und 600/1 sowie Gemarkung Linda, Flur 3, Flurstück 837 und 838. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Ziffer II. festgelegten Inhaltsbestimmungen, der unter Ziffer III. aufgeführten Antragsunterlagen sowie der in Ziffer IV. festgesetzten Nebenbestimmungen.

Kenndaten, Betriebszeiten und Abschaltzeiten der Anlagen:

Diese Genehmigung erlischt für die einzelnen WEA, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides mit dem Betrieb der WEA begonnen worden ist. Die Fristen können auf Antrag verlängert werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise

Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis mit Sitz in Schleiz eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Umwelt, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz. Der Widerspruch kann auch mittels De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse info@saale-orla-kreis.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt nicht den Anforderungen an die Schriftform.

Die Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tag nach der Bekanntmachung an zwei Wochen bei der folgenden Stelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Zeitraum: 29.01.2024 - 09.02.2024

Landratsamt Saale-Orla-Kreis

Wisentahaus Raum 302

Oschitzer Straße 4

07907 Schleiz

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Eine vorherige Terminabsprache unter 03663 488 845 ist wünschenswert.

Weiterhin kann der Bescheid digital auf der Internetseite des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis unter der Rubrik “Umwelt-Informationen für die Öffentlichkeit” eingesehen werden.

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, bei der oben genannten Genehmigungsbehörde schriftlich oder elektronisch (umwelt@lrasok.thueringen.de) angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Im Auftrag

H. Günther

Fachdienstleiter Umwelt