Am 16. Januar 2024 hat die Thüringer Landesregierung den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen. Der Entwurf wird auf den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft als der für die Aufstellung dieses Raumordnungsplans zuständigen Stelle vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 unter https://fortschreibung-lep.thueringen.de bereitgestellt sowie öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt bis zum 15. März im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dienstgebäude II, Max-Reger-Straße 4-8, 99096 Erfurt, 1. OG, Raum C 201; sowie im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar, der Regionalen Planungsstelle Ostthüringen in Gera, der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen in Sondershausen sowie der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen in Suhl.
In begründeten Fällen können die Unterlagen als Papierexemplar beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angefordert werden.
Stellungnahme an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind bis zum 15. März 2024, vorzugsweise über die eingerichtete Beteiligungsplattform unter der Internetadresse https://fortschreibung-lep.thueringen.de zu übermitteln.
Alternativ können Stellungnahme mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch per E-Mail an poststelle@tmil.thueringen.de oder per Post an: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat Raumordnung und Landesplanung, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt, gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG bei der Beschlussfassung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen unberücksichtigt bleiben.
Text:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft