Beschluss Nr. 8/2024
Die Zweckverbandsversammlung stellt die Notwendigkeit der Verkürzung der Einladungsfrist aufgrund Dringlichkeit fest.
Beschluss Nr. 9/2024
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Errichtung de Brücke an der Linkenmühle mit einem Finanzierungsanteil in Höhe der vorgesehenen Landesförderung von 4.222.000,00 € abzusichern, und gibt hierfür eine verbindliche Finanzierungszusage ab.
Die Mittel sind in der Finanzplanung des Zweckverbandes vorzusehen. Der Beschluss stellt insofern einen Vorgriff auf künftige Haushalte dar. Wenn der Freistaat Thüringen die Förderung in der vorgesehenen Höhe bewilligt und breitstellt, wird der Zweckverband bereits geleistete Anteile gegenüber dem Zuwendungsempfänger des Freistaats geltend machen.
Beschluss Nr. 10/2024
Die Zweckverbandsversammlung genehmigt das Protokoll der Zweckverbandsversammlung vom 16. September 2024 ohne Änderungen.
Beschluss Nr. 11/2024
Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 nebst Anlagen in der vorliegenden Fassung, vorbehaltlich der Wirksamkeit der geänderten Satzung der Verbandssatzung.
Beschluss Nr. 12/2024
Die Zweckverbandsversammlung beschließt den Finanzplan in der vorliegenden Fassung.