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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Um den Umtausch des Führerscheins für Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, ist das Verfahren umgestellt worden und kann künftig von zu Hause aus erfolgen. Das heißt, anstatt des bisher notwendigen persönlichen Erscheinens in der Fahrerlaubnisbehörde der Landkreisverwaltung erfolgt der Führerscheinumtausch jetzt auf dem Postweg.

Die Umstellung des Antragsverfahrens ist das Ergebnis einer systematischen Analyse von Aufgaben, Prozessen und Strukturen im Sachgebiet Verkehr. „Uns ist bewusst, dass die Lage aufgrund des weiterhin sehr hohen Antragsaufkommens sowohl für die Menschen im Landkreis als auch für unsere Beschäftigten herausfordernd ist. Wir arbeiten mit Hochdruck an Verbesserungen, bitten aber um Verständnis, dass grundlegende Veränderungen nicht von heute auf morgen möglich sind“, so Landrat Christian Herrgott.

Das neue Antragsformular steht zum Download auf der Internetseite des Landratsamtes bereit. Antragsteller können es so ganz unkompliziert herunterladen und ausgefüllt zusammen mit allen nötigen Nachweisen sowie einem aktuellen biometrischen Passfoto an das Landratsamt schicken.

Die Verkehrsbehörde weist darauf hin, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Sollte ein Antrag unvollständig eingereicht werden, wird der Antragsteller darüber informiert. Außerdem kann es zu Beginn aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.

Der Versand des Antrages sowie der nötigen Unterlagen muss auf dem Postweg erfolgen, da das Passbild und die Unterschrift des Antragstellers der Behörde im Original vorliegen müssen. Alternativ können die Anträge auch im Landratsamt in Schleiz sowie in der Außenstelle in Pößneck abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden. Der Kostenbescheid, der nach der Bearbeitung des Antrags versandt wird, ist gleichzeitig auch die Bestellbestätigung für den neuen Führerschein. Die Bezahlung erfolgt bequem per Überweisung.

Der neue Führerschein wird dem Antragsteller dann ebenfalls per Post durch die Bundesdruckerei zugestellt. Danach muss der alte Führerschein nur noch zurück an das Landratsamt geschickt bzw. am Empfang in Schleiz oder Pößneck abgegeben werden, damit er von Amts wegen ungültig gemacht und vernichtet werden kann.

Eine Checkliste sowie ein Hinweisblatt mit detaillierten Erklärungen zum Verfahrensablauf kann zusammen mit dem Antrag auf der Internetseite heruntergeladen werden. Bei Rückfragen zum neuen Verfahren ist die Fahrerlaubnisbehörde während der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes telefonisch unter 03663 488 640 erreichbar.

Zu finden sind die Dokumente direkt auf der Startseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de sowie im Bereich: Bürgerservice / Verkehr / Fahrerlaubnis oder über folgenden QR-Code:

Zum Hintergrund:

Die Europäische Union hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen, die ebenfalls auf der Internetseite des Landratsamtes im Bereich: Bürgerservice / Verkehr / Fahrerlaubnis eingesehen werden können. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet und müssen zukünftig regelmäßig umgetauscht werden.