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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Bereits in der November-Ausgabe des Amtsblatts informierte die Untere Naturschutzbehörde über die Schutzgebiete im Saale-Orla-Kreis. Hierin wurde auch darauf verwiesen, dass der Bestand an Schutzgebieten, die sich in direkter Verantwortung der Kreisverwaltung befinden, in den kommenden Jahren aktualisiert werden wird. Einerseits sollen DDR-Schutzgebiete in bundesdeutsches Recht überführt werden. Andererseits sollen Schutzgebiete, die Ihren Schutzzweck nicht erfüllen, aufgehoben werden. Zudem sind Gebiete in den Fokus unserer Behörde gerückt, die von besonderem naturschutzfachlichen Wert sind, jedoch bisher keinem Flächenschutz unterliegen. Diese sollen nun als Schutzgebiete ausgewiesen werden.

Das Thüringer Naturschutzgesetz sieht die Einbindung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten betroffener Flurstücke, der Gemeinden, in denen sich die auszuweisenden Schutzgebiete befinden werden, der Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die zu erlassenden Rechtsverordnungen berührt werden, der anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie des Naturschutzbeirats des Landkreises in das Verfahren vor.

Damit auch Sie, das heißt die Bürgerinnen und Bürger des Saale-Orla-Kreises dabei nicht außen vor bleiben, eröffnet die Untere Naturschutzbehörde Ihnen die Möglichkeit, gleichermaßen Einblick in die Unterlagen zu nehmen. Die Untere Naturschutzbehörde weist jedoch vorsorglich darauf hin, dass die Gewährung der Einsichtnahme nicht als Verfahrensbeteiligung zu verstehen ist.

Unsere Serie starten wir mit den Flächennaturdenkmalen „Franzensteich“ und „Kuhteiche“ bei Pößneck. Während es sich beim Flächennaturdenkmal „Franzensteich“ um ein Verlandungsmoor in der Gemarkung Remptendorf handelt, welches über eine herausragende, standorttypische Vegetation verfügt, der Standort in seiner Ausprägung im Saale-Orla-Kreis einmalig ist und daher als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden soll, soll der Beschluss zur Ausweisung des Flächennaturdenkmals „Kuhteiche“ bei Pößneck, welches unweit des Freibads Pößneck zwei Teiche umfasst, aufgehoben werden.

Sofern Ihnen an näheren Informationen zu beiden Standorten und unseren Vorhaben gelegen ist, vereinbaren Sie für den Zeitraum vom 2. Februar bis zum 6. März einen Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde unter Tel.: 03663 488 842.

Text: Untere Naturschutzbehörde des Saale-Orla-Kreises