Seit 2019 konnten über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ viele familienfördernde Projekte unterstützt werden. Auch im Jahr 2024 soll dies fortgeführt werden. Deshalb wird dazu aufgerufen, eine Projektskizze zu verschiedenen Themen einzureichen. Ein Themenschwerpunkt bilden die jüngeren Bevölkerungsgruppen und Familien. Dies soll u.a. abgebildet werden über:
Mobile Familienbüros
Familienbüros sind Ansprechpartner für Familien. Sie helfen bei allen familienbezogenen Alltagsfragen und vermitteln bei Bedarf zu weiteren Einrichtungen. Des Weiteren organisieren sie unter Beachtung der Bedürfnisse der Familien Veranstaltungen vor Ort. Außerdem leisten sie lokale Vernetzungsarbeit.
Die Arbeit sollte mobil angelegt sein.
Weitere Projektethemen können beispielsweise sein:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Mobilität (Handlungsfeld 2)
Bildung im familiären Umfeld (Handlungsfeld 3)
Beratung, Unterstützung und Information (Handlungsfeld 4)
Wohnumfeld und Lebensqualität (Handlungsfeld 5)
Dialog der Generationen (Handlungsfeld 6)
Mikroprojekte
Vorrangig ehrenamtlich geführte Maßnahmen und Angebote mit Gesamtausgaben bis 5000 Euro. Diese können mit einer Zuwendung bis zu 1000 Euro ohne Eigenmittelanteil gefördert werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Förderfähig sind Projekte von gemeinnützigen Trägern (bspw. Vereine), Verbänden der Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern, kreisangehörigen Städten oder Gemeinden.
Welche Ausgaben werden gefördert?
Für Maßnahmen, Angebote und Projekte im Sinne des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und des Familienförderplanes des Saale-Orla-Kreises werden Personalkosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Wie reiche ich mein Projekt ein?
Das Formular für Ihre Projektskizze sowie weitere Hinweise zur Antragstellung finden Sie zum Download auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Saale-Orla-Kreis / Kinder, Jugend, Familie & Soziales / Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen / Anträge und Dokumente.
„Sehr gern können Sie sich vor Einreichung Ihrer Projektskizze mit uns in Verbindung setzen. In einem gemeinsamen Gespräch können wir über Ihren Projektvorschlag beraten und Sie bei der Erstellung Ihrer Projektskizze unterstützen“, wirbt die zuständige Sozialplanerin Sandra Steinmark für eine vorherige Abstimmung.
Die vollständige Projektskizze ist rechtskräftig unterschrieben bis 6. Dezember 2023 einzureichen an:
Landratsamtsamt Saale-Orla-Kreis
FBB 3 – Bereich Sozialplanung
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Fragen zum Landesprogramm und zur Antragstellung beantwortet Sandra Steinmark, Sozialplanerin Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen, unter 03663/488-959 bzw. per E-Mail an sozialplanung@lrasok.thueringen.de.
Text: Pressestelle Landratsamt