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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Information aus der Unteren Abfallbehörde: Abfälle aus der Verlegung von Glasfaserkabeln dürfen nicht auf privaten Grundstücken abgelagert werden

Im Zuge des Glasfaserausbaus waren und sind vielerorts im Saale-Orla-Kreis Glasfaser-Unternehmen damit betraut, die jeweiligen Gemeinden mit den baulichen Voraussetzungen für den Empfang des schnellen Internets zu versehen.

Dabei hat sich vermehrt gezeigt, dass der anfallende Bauschutt zusammen mit Bitumenausschnitten, Kabelresten, Kanistern und sonstigem Abfall nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, sondern in großen Mengen sowohl auf Gemeinde- als auch auf Privatgrundstücken abgelagert wird. Auch bei Zahlung von Pacht an einen Grundstückseigentümer ist diese Ablagerung von Straßenaufbruch und sonstigem Abfall jedoch ein Verstoß gegen abfallrechtliche Vorschriften.

Denn gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig zur Beseitigung auf Privat- oder Gemeindegrundstücken behandelt, lagert oder ablagert, handelt gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 des KrWG also ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Sollte der Verursacher der illegalen Ablagerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können, haftet schlussendlich der Grundstückseigentümer, welcher dann auch die erheblichen Kosten für die Entsorgung zu tragen hat. Diese sollten nicht unterschätzt werden und können sich je nach Größenordnung und Zusammensetzung der Ablagerungen im oberen 5-stelligen bis zum mittleren 6-stelligen Euro-Bereich bewegen.

Aus diesen Gründen rät die Untere Abfallbehörde des Saale-Orla-Kreises dringend davon ab, Ablagerungen auf eigenen Grundstücken zu dulden. Ohne vertraglich abgesicherte Vereinbarungen - sowohl mit den ausführenden als auch mit den übergeordneten Unternehmen - sowie das Hinterlegen einer Sicherheitsleistung besteht ein hohes finanzielles Risiko für den Grundstückseigentümer.

Für Rückfragen zu diesem Thema stehen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde unter Tel.: 03663 488 849 oder per E-Mail an: abfallrecht@lrasok.thueringen.de gern zur Verfügung.

Text: Untere Abfallbehörde