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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter:

Teile des Saale-Orla-Kreises nach Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz zur Tierseuchen-Überwachungszone erklärt

Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz tangiert auch den Saale-Orla-Kreis, denn um den betroffenen Betrieb im Nachbarlandkreis ist eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet worden.

In diesen Bereichen werden tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen ergriffen, weshalb das Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat.

Von der Überwachungszone sind folgende Gemeinden und Ortsteile im Saale-Orla-Kreis betroffen:

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die Gemeinde Mittelpöllnitz und Tömmelsdorf; Teile der Gemeinde Dittersdorf mit den Ortsteilen Gemeinde Chursdorf (bei Krölpa), Waldhäuser (Moßbach); Teile der Gemeinde Geroda mit dem Ortsteil Geroda (bei Weida) und dem Ortsteil Geheege; Teile der Gemeinde Lemnitz mit den Ortsteilen Leubsdorf (bei Triptis), Wiesenmühle (Triptis); Teile der Gemeinde Moßbach mit dem Ortsteil Reinsdorf (Moßbach); Teile der Gemeinde Tegau mit den Ortsteilen Burkersdorf (bei Krölpa), Tegau; Göschitz; Lemnitz; Teile der Gemeinde Triptis mit den Ortsteilen Buchpöllnitz, Mühlpöllnitz, Triptis, Döblitz; (bei Triptis), Nordsiedlung (bei Triptis), Oberpöllnitz, Steinpöllnitz, Ziegelhütte (Steinpöllnitz).

In diesen Bereichen gilt für Personen, die Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Tauben, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln in Gefangenschaft halten, unter anderem eine Anzeigepflicht. Das heißt, dass dem Veterinäramt des Saale-Orla-Kreises unverzüglich Art und Anzahl der Tiere im Bestand, der Standort und ihre Nutzungsart sowie jede Änderung und jedes verendete Tier anzuzeigen ist. Es gilt außerdem eine strikte Aufstallungsanordnung sowie ein Verbringungsverbot.

Die Geflügelpest wird vornehmlich durch den Kontakt mit Wildvögeln übertragen und so in Geflügelhaltungen eingeschleppt. Daher ist die Aufstallung der Tiere besonders wichtig, um eine Infektion mit dem hochansteckenden Virus möglichst zu vermeiden.

Tierhaltende Betriebe in der Überwachungszone müssen des Weiteren die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf klinische Veränderungen prüfen. Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises unter der Telefonnummer: 03663 488 190 oder per E-Mail an veterinärwesen@lrasok.thueringen.de unverzüglich mitzuteilen.

Außerdem müssen Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung sowie spezielle Hygienemaßnahmen vorgenommen und Aufzeichnungen über alle Personen geführt werden, die den Betrieb besuchen. In der Überwachungszone dürfen gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands nicht freigelassen werden und die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in der Überwachungszone ist verboten. Weitere Regelungen der Allgemeinverfügung betreffen die Tierkörperbeseitigung und den Transport von Tieren, tierischen Nebenprodukten, Futtermitteln und sonstigen Materialien.

Das Veterinäramt und das Thüringer Sozialministerium rufen zur konsequenten Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen auf, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden und damit auch die eigenen Tierbestände zu schützen. Außerdem bitten sie bei den betroffenen Geflügelhaltern um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone.

Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Angaben zu den zu treffenden Maßnahmen ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich: Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd oder über den QR Code zu finden.