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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Das Forstamt Neustadt a. d. Orla informiert: Unzulässige Wasserentnahmen und Waldbefahrungen an der Försterquelle bei Weißbach (Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel)

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an der Försterquelle bei Weißbach Wasser entnehmen. Um die Quelle zu erreichen, wird der Waldweg dabei häufig unerlaubt mit privaten Kraftfahrzeugen befahren. Diese Handlungen erfolgen ohne die erforderliche Genehmigung und stellen sowohl eine unzulässige Waldbefahrung als auch eine nicht genehmigte Wasserentnahme dar. Beide Tatbestände sind als Ordnungswidrigkeiten zu bewerten.

Die wiederholten Fahrten führen zu einer erheblichen Belastung des Waldweges und beeinträchtigen sowohl die Wegeinfrastruktur als auch den ökologischen Zustand des Waldes. Darüber hinaus besteht durch die intensive Nutzung des Quellbereichs die Gefahr einer Verunreinigung und einer Beeinträchtigung der Wasserqualität. „Jeder, der gerne kleine Mengen Wasser entnehmen möchte, kann im Forstamt eine Befahrungsgenehmigung beantragen“, erklärt Sebastian Milde, stellvertretender Forstamtsleiter des Forstamtes Neustadt. „Dass jedoch Bürgerinnen und Bürger kanisterweise Wasser abfüllen und zum Teil sogar ihre Fahrzeuge vor Ort waschen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.“ „Früher war dies ein öffentlicher Weg. Dieser ist jedoch seit ca. 15 Jahren privat und nicht öffentlich gewidmet. Jedoch hat sich das sog. Gewohnheitsrecht etabliert, was nur schwer aus den Köpfen der Leute zu bekommen ist“ so Milde.

Milde weist außerdem darauf hin, dass entsprechende Ordnungswidrigkeiten mit hohen Bußgeldern geahndet werden können. „Wir werden künftig verstärkt kontrollieren, um den sogenannten ‚kostenfreien Wassertourismus‘ wieder auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren“, so Milde weiter. „Das ist sowohl im Interesse der Region als auch zum Schutz unserer Umwelt notwendig.“

Text: Forstamt Neustadt a. d. Orla