Informationen des Landratsamtes zum Verkauf von Feuerwerkskörpern
In diesem Jahr dürfen Feuerwerkskörper in der Zeit vom Mittwoch, den 29.12.2021 bis Freitag, den 31.12.2021 verkauft werden. Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 in Thüringen vertreiben will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher der hierfür zuständigen Gewerbebehörde des Landkreises schriftlich mitteilen. Diese Anzeige muss - den Namen der Person, die die entsprechende Verkaufsstelle leitet, und ggf. weitere verantwortliche Personen, - …