Titel Logo
Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 11/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einheitlicher „Muttizettel“ heißt nun Partypass

Der einstige „Muttizettel“ wurde als „Partypass“ nicht nur optisch aufgewertet, sondern enthält auch alle aktuellen Anforderungen an eine Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz.

Jugendschutzkonzept des Landratsamtes bietet Handlungssicherheit für Veranstalter

Im Saale-Orla-Kreis spielen Vereinsleben und Traditionsfeste wie Kirmes und Karneval für Jugendliche eine große Rolle. Jugendschutz geht dabei alle an; aber es gibt immer wieder Fragen zur richtigen Umsetzung und zur Verantwortung der jeweiligen – oftmals ehrenamtlichen – Veranstalter.

„Deshalb haben wir für den Saale-Orla-Kreis ein Jugendschutzkonzept erarbeitet, das alle relevanten Informationen für Kommunen und Veranstalter enthält und Handlungssicherheit bietet“, erklärt Beate Herrgott vom Fachdienst Jugend und Familie / Jugendamt des Landratsamtes. Vorbereitet wurde zum einen ein übersichtlicher Aushang, der die wichtigsten Punkte des Jugendschutzgesetzes beinhaltet und bei Veranstaltungen an der Bar / am Ausschank gut sichtbar ausgehängt sein muss.

Zum anderen wurde der bisherige „Muttizettel“, den viele Vereine oder Veranstalter in den letzten Jahren in eigenen Varianten als Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz (§ 1 Abs.1 Nr.4) entworfen hatten, als „Partypass“ neu gestaltet und kann ab sofort von allen Veranstaltern verwendet werden.

Darüber hinaus wurden Hinweise für Veranstalter zur Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzes zusammengestellt. Dazu gehören Informationen zu den vorgeschriebenen Altersgrenzen zur Abgabe von Alkohol, Zigaretten und den zeitlichen Begrenzungen für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Öffentlichen Veranstaltungen. Veranstalter erhalten Empfehlungen wie eine Alterskennzeichnung der Gäste beim Einlass mit verschieden farbigen Bändchen. „Empfohlen werden auch getrennte Eingänge für Gäste mit und ohne Mutti-Zettel bzw. Party-Pass, um die Abläufe bei Veranstaltungen zu vereinfachen“, so Beate Herrgott.

Das Jugendschutz-Konzept wurde auch juristisch geprüft, mit verschiedenen Sicherheitsdiensten der Region abgestimmt und wird – bei eventuellen gesetzlichen Änderungen – stets aktuell gehalten. Auch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden wurden über das Jugendschutzkonzept informiert.

Die Formulare bzw. Dokumente sind auf der Webseite www.saale-orla-kreis.de im Bereich Saale-Orla-Kreis / Kinder, Jugend, Familie & Soziales / Jugendschutz frei verfügbar. „Es wird dringend empfohlen, die vom Landratsamt erstellten Dokumente zu nutzen“, so Beate Herrgott. Dies gilt für Veranstalter, Organisatoren und insbesondere die Jugendlichen und Sorgeberechtigten.

Text und Foto: Pressestelle Landratsamt

Hintergrund

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabakwaren, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken, Gaststätten und Spielotheken. Das Jugendamt hat die Aufgabe, neben Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, umfassend über den Inhalt des Gesetzes und die Maßnahmen zum Jugendschutz zu informieren.

Um den Veranstaltern die Einhaltung und wirksame Umsetzung des Jugendschutzgesetzes zu vereinfachen, stellt der Fachdienst Jugend und Familie/ Jugendamt drei Dokumente zur Verfügung, die kurz und kompakt alle wichtigen Informationen rund um das Thema Jugendschutz beinhalten. Laut § 3 JuSchG muss das Jugendschutzgesetz auf Veranstaltungen gut sichtbar ausgehängt werden. Die aktuelle Version ist immer auf der Webseite des Landratsamtes verfügbar.