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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 11/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Wollgrasblüte im geschützten Landschaftsbestandteil „Ruhwiesen-Teiche“ bei Dragensdorf (Bild links) und Ausgeprägte Verlandungszone mit anmoorigen Tendenzen im geschützten Landschaftsbestandteil „Waldteich“ bei Lössau.

Blick auf den kleinflächigen, aus Torfmoosen bestehenden Schwingrasen im Flächennaturdenkmal „Franzensteich“ im November 2024.

Blühaspekt im Naturdenkmal „Arnikawiese“ bei Schlegel im Juni 2025 (Bild links) und die Bienen-Ragwurz als wertgebende Orchideenart im Flächennaturdenkmal „Zechsteinriff Totenstein mit Kulmsteinbruch“ (Bild rechts).

Seit wann und weshalb gibt es Schutzgebiete für besondere Naturräume im Saale-Orla-Kreis

Die „Steinerne Rose“ bei Saalburg zählt zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten rund um den Bleichlochstausee. Dass es sich bei dieser um ein Naturdenkmal, also um ein unter Naturschutz stehendes Objekt handelt, und dass es im Saale-Orla-Kreis mehr als 100 Schutzgebiete gibt, wissen aber wahrscheinlich die Wenigsten.

Vor nunmehr 40 Jahren, am 28. August 1985, trat der Rat des Kreises Pößneck zusammen, um mit dem Beschluss 215-33/85 „dendrologische, geologische, zoologische und botanische Objekte“ als Naturdenkmale bzw. Flächennaturdenkmale unter Schutz zu stellen. Besonders machte diesen Beschluss, dass mit einem Mal 46 Bäume sowie 34 Landschaftselemente im Kreisgebiet Pößneck unter Schutz gestellt wurden. 40 Jahre später bestehen diese Schutzgüter nach wie vor.

Die Untere Naturschutzbehörde nimmt dieses Jubiläum nun zum Anlass, um über die Schutzgebiete, die sich in Verantwortung des Landkreises befinden, zu informieren.

Über wie viele Schutzgebiete verfügt der Saale-Orla-Kreis gegenwärtig?

Insgesamt befinden sich 16 Naturschutzgebiete (NSG) und sieben Landschaftsschutzgebiete (LSG), 13 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sowie fünf Vogelschutzgebiete ganz oder teilweise im Saale-Orla-Kreis. Beispielhaft seien hier das NSG 163 „Dreba-Plothener Teichgebiet“ oder das LSG 51 „Obere Saale“ genannt.

Der Naturpark „Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale“ reicht bis in den westlichen Landkreis hinein, das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ tangiert den Landkreis im Süden.

Als kreiseigene Schutzgebiete -also Schutzgebiete, die von der Kreisverwaltung ausgewiesen wurden und mitunter auch von ihr gepflegt oder anderweitig unterhalten werden- kann man die 64 Flächennaturdenkmale, elf Nicht-Baum-Naturdenkmale, 34 Baum-Naturdenkmale, zwei geschützten Gehölze sowie acht geschützten Landschaftsbestandteile bezeichnen. Darüber hinaus gibt es über 13.000 gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen.

Was macht die kreiseigenen Schutzgebiete aus?

Während sich etwa Naturschutzgebiete vielfach über Hunderte Hektar erstrecken und unterschiedlichste Naturelemente in sich vereinen, umfassen Naturdenkmale, Flächennaturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Einzelbestandteile der Landschaft, die sich räumlich aus dem Umland abheben. Tatsächlich handelt es sich bei diesen überwiegend um Wiesen, um Teiche oder Teichgruppen sowie um Felspartien und Gesteinsformationen. Sie zeichnen sich im Allgemeinen durch ihren Artenreichtum, ihre Bedeutung als Lebensstätte für wildlebende Tier- und Pflanzenarten, ihren landeskundlichen Wert oder ihre Seltenheit aus.

Wann wurden die kreiseigenen Schutzgebiete ausgewiesen?

So, wie im Altkreis Pößneck, wurden auch in den Kreisen Schleiz und Lobenstein vornehmlich in den 1980er Jahren Naturdenkmale und Flächennaturdenkmale ausgewiesen. Anfang der 1990er Jahre kamen wenige weitere Schutzgebiete hinzu. Letztmalig wurden im Saale-Orla-Kreis im Jahr 2008 Bäume, Quellen und Gesteinsbildungen unter Schutz gestellt. Die ältesten Schutzgebiete im Landkreis datieren übrigens in das Jahr 1936.

40 Jahre nach der Schutzgebietsausweisung – was bleibt?

Die 1985 mit dem Beschluss des Rats des Kreises Pößneck ausgewiesenen Schutzgebiete sind entsprechend Paragraph 36 Absatz 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes in bundesdeutsches Recht übergeleitet. Was also vor 40 Jahren beschlossen wurde, gilt gleichermaßen heute noch. Zugegebenermaßen sind der rechtliche und der tatsächliche Zustand eines Schutzgebiets zweierlei. So fällt die dahingehende Bilanz durchwachsen aus: während es bei einigen Gebieten recht gut gelang, ihren Schutzzweck bis heute zu erhalten, ist dieser in anderen Schutzgebieten verloren gegangen.

Ein positives Beispiel - oder doch nicht?

Unter den zahlreichen Schutzgebieten im Saale-Orla-Kreis sticht vor allem das Flächennaturdenkmal „Franzensteich“ in der Gemarkung Remptendorf heraus. Wie die Schutzgebietskategorie erahnen lässt, entstammt auch dieses dem DDR-Bestand.

Beim Franzensteich handelt es sich um ein aus einem Teich hervorgegangenes Verlandungsmoor, welches u. a. den Rundblättrigen Sonnentau, das Firnisglänzende Krückstockmoos (einziges bekanntes Vorkommen in Thüringen), den Fieberklee, das Schmalblättrige Wollgras und das Breitblättrige Knabenkraut beheimatet.

Wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Maßnahmen zu dessen Erhaltung unternommen, so lebt ein Moor eben nur dann, wenn diesem ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Unzureichende Niederschläge im Winter, ausbleibende Niederschläge im Frühjahr und Undichtigkeiten im Dammbauwerk machen dem Verlandungsmoor zu schaffen. Der gemeinsamen Anstrengung der Naturparkverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde ist es zu verdanken, dass nicht nur 2024, sondern auch 2025 Fördergelder für Moorprojekte im Landkreis zur Verfügung stehen. Diese sollen noch in diesem Jahr zur Instandsetzung des Franzensteich-Damms eingesetzt werden. Kann man schon das zur Verfügung stehende Wasserangebot nicht beeinflussen, soll zumindest die Wasserhaltung des Moors verbessert werden, um diesen einzigartigen Lebensraum noch lange erhalten zu können.

Was ist zu tun?

Nachdem das Schutzgebietskataster aktualisiert und die Daten dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als Obere Naturschutzbehörde übergeben wurden, überprüft die Untere Naturschutzbehörde die landkreiseigenen Schutzgebiete seit 2024 hinsichtlich ihres Erhaltungswerts. Es gilt nun, DDR-Naturdenkmale und –Flächennaturdenkmale nach bundesdeutschem Recht als geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen oder sie gänzlich aufzuheben. Ferner sind Gebiete in den Fokus gerückt, die bislang keinem Objektschutz unterlagen. Diese sollen als vollkommen neue Schutzgebiete ausgewiesen werden. Entsprechende Vorbereitungen hierzu laufen bereits.

Die §§ 22 im Bundesnaturschutzgesetz sowie 9 und 10 im Thüringer Naturschutzgesetz regeln die Verfahren zur Ausweisung bzw. zur Aufhebung. Vom Verfahren betroffene Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte, die in Thüringen anerkannten Naturschutzverbände sowie die betreffenden Gemeindeverwaltungen werden selbstverständlich in den Prozess eingebunden, können ihre Bedenken äußern, sowie Hinweise und Vorschläge unterbreiten.

Der Vorgang der fachlichen Überprüfung, der Ausweisung oder Aufhebung von dutzenden Schutzgebieten wird in Anbetracht des Umfangs dieses Vorhabens und der Vielfalt der Aufgabenbereiche in der Unteren Naturschutzbehörde mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Text & Fotos: Unter Naturschutzbehörde