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Amtsblatt des Saale-Orla-Kreises
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Informationen des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zum Verkauf von Feuerwerkskörpern

In diesem Jahr dürfen Feuerwerkskörper in der Zeit vom Donnerstag, den 28.12.2023 bis Samstag, den 30.12.2023 verkauft werden.

Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 in Thüringen vertreiben will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher der hierfür zuständigen Gewerbebehörde des Landkreises schriftlich mitteilen.

Diese Anzeige muss

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den Namen der Person, die die entsprechende Verkaufsstelle leitet, und ggf. weitere verantwortliche Personen,

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die jeweilige(n) Wohnanschrift(en) (§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG) und § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG),

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Angabe der zu lagernden Mengen an Sprengstoff

beinhalten.

Außerdem muss der zuständigen Gewerbebehörde des entsprechenden Landkreises unverzüglich mitgeteilt werden, wenn sich gegenüber einer bereits erfolgten (Erst-)Anzeige Veränderungen ergeben haben – bspw. die Änderung einer Anschrift oder ein Wechsel der verantwortlichen Personen.

Auch, wenn der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen auf Dauer eingestellt wird, muss die zuständige Gewerbebehörde darüber informiert werden.

Für weitere Fragen steht der Fachdienst Öffentliche Ordnung/Gewerbebehörde des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis unter der Telefonnummer 03663-488 522 zur Verfügung.

Zur Erklärung:

pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1

(Kleinstfeuerwerke):

Diese Feuerwerke haben einen Schallleistungspegel von max. 120dB im Abstand von einem Meter und sind auch in geschlossenen Bereichen einschließlich Wohngebäuden zu verwenden

(stellen laut Sprengstoffgesetz „sehr geringe Gefahr“ dar).

pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2

(Kleinfeuerwerke):

Diese Feuerwerke haben einen Schallleistungspegel von max. 120dB im Abstand von acht Metern und sind zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen. In der Regel muss der Sicherheitsabstand mindestens acht Meter betragen (Ausnahmen sind möglich). Feuerwerke dieser Kategorie dürfen nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und von diesem am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.