| 1. | Die nachstehende 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
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| Mit Beschluss Nr. OS/09/2024 vom 19.11.2024 hat die Verbandsversammlung die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ bestätigt. |
| 2. | Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, FD Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Schreiben vom 11.12.2024 die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Obere Saale“ rechtsaufsichtlich bestätigt und die Veröffentlichung genehmigt. |
Aufgrund der §§ 2, 11, 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt der Zweckverband Wasser/ Abwasser „Obere Saale“ Schleiz folgende 1. Änderungssatzung zu seiner Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung vom 23.11.2009.
Artikel 1
§ 2 Absatz 1 Satz 6 wird wie folgt neu gefasst:
Die Straßenoberflächenentwässerungsgebühr beträgt 0,46 €/m² entwässerte Fläche.
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Schleiz, 12.12.2024
gez. Seidel
Verbandsvorsitzender — - Siegel -