Beschluss Nr. 5/2023
Die Zweckverbandsversammlung genehmigt das Protokoll der Zweckverbandsversammlung vom 19. Januar 2023 ohne Änderungen.
Beschluss Nr. 6/2023
Die Zweckverbandsversammlung beschließt folgende Anpassung der Modalitäten für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben:
Bis 20.000,00 Euro im Einzelfall: Der Verbandsvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit einem weiteren Verbandsrat.
Über 20.000,00 Euro im Einzelfall: Die Zweckverbandsversammlung bleibt zuständig.
Beschluss Nr. 7/2023
Die Zweckverbandsversammlung genehmigt das nichtöffentliche Protokoll der Zweckverbandsversammlung vom 19. Januar 2023 ohne Änderungen.